Zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zeigt sich der Untersuchungshäftling nicht geständig. Die vier Flaschen Champagner habe er nicht gestohlen, sondern gekauft. Die Turnschuhe habe er nur vorübergehend in seinen Rucksack gesteckt.
„Mir schoss durch den Kopf, dass es nicht richtig ist und da stellte ich sie wieder zurück“, behauptet der zweifach einschlägig Vorbestrafte. In dem Oberländer Sport- und Modengeschäft wurde er von einer Videokamera gefilmt. „Darauf ist doch deutlich zu sehen, wie ich die Schuhe wieder zurück stelle“, meint der Angeklagte.
Eindeutig überführt
„Auf der Aufzeichnung sieht man aber auch ganz genau, wie Sie das Geschäft beobachten und sich bemühen, die Schuhe heimlich in den Rucksack zu stecken“, weist Richter Andreas Böhler auf den Beweisgehalt der Aufzeichnung hin.
Der Beschuldigte versucht mit Krankheit, Epilepsie, starken Medikamenten und ähnlichem eine Verurteilung abzuwehren, doch sie bleibt ihm nicht erspart. Drei Wochen Haft für versuchten und vollendeten Diebstahl. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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