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Gemeinnützige Arbeit, statt Geldstrafe

Vor allem bei jugendlichen Vandalen wird diese Art der Bestrafung eingesetzt: Im letzten Jahr hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch 2.300 Personen eine so genannte Diversion angeboten.

Diversion steht für Umleitung und bedeutet im österreichischen Recht, dass Verfahren nicht vor dem Richter enden, sondern anders gelöst werden.

Die Diversion gliedert sich in vier Bereiche: Geldbußen, außergerichtlicher Tatausgleich, gemeinnützige Leistungen und Zurücklegung der Anzeige gegen Probezeit.

Die Vorteile für den Beschuldigten liegen auf der Hand: Werden die Auflagen freiwillig erfüllt, bleibt die Strafkarte leer und man ist nicht vorbestraft.

Während es bei Geldbußen mit der reinen Bezahlung abgetan ist, geht es laut ORF bei den anderen Diversionsformen um mehr. Das Verhaltensmuster der Jugendlichen soll geändert werden. Vor allem im Bereich leichte Körperverletzung, gefährliche Drohung, Nötigung oder Raufhandel wird der außergerichtliche Tatausgleich angewendet, sagt Josef Köck vom Verein Neustart.

Gemeinnützige Arbeit bei Vandalenakten Bei Vandalenakten von Jugendlichen setzt die Staatsanwaltschaft in der Diversion vor allem auf gemeinnützige Leistungen.

Für viele Jugendliche seien Geldstrafen zu abstrakt, körperliche Arbeit dagegen wirkt, sagt Josef Köck von Neustart. So haben rund 120 Jugendliche im vergangenen Jahr zwischen 2.000 und 4.000 Stunden an gemeinnütziger Arbeit in Vorarlberger Institutionen abgeleistet.

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