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Gemeinnützige Arbeiten für Flüchtlinge: BMI legt Liste mit Tätigkeiten vor

Eine Liste mit gemeinnützigen Arbeiten für Flüchtlinge liegt vor
Eine Liste mit gemeinnützigen Arbeiten für Flüchtlinge liegt vor ©APA / APA
32 gemeinnützige Tätigkeiten sind für Flüchtlinge künftig offiziell erlaubt. Das Innenministerium hat die dahingehende angekündigte Liste ausgearbeitet. Demnach sollen Flüchtlinge etwa als Schülerlotse arbeiten können oder Tiere und Kranke pflegen.
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Dies berichtet der “Standard” (Freitag-Ausgabe). Das Papier sei mit dem Koalitionspartner SPÖ akkordiert, heißt es.

Asylwerber dürfen Arbeiten mit “sozialem Charakter” ausüben

Die aufgelisteten Hilfstätigkeiten für Bund, Länder und Gemeinden müssen “dem Wohle der Allgemeinheit” dienen, “sozialen Charakter” haben und dürfen keine bestehenden Arbeitsplätze “ersetzen oder gefährden”. Ermöglicht werden sollen sie erst ab 16 bzw. 17 Jahren. Asylwerber sollen während der Tätigkeit auch unfallversichert sein und der “Sicherheits- und Gesundheitsschutz” dürfe nicht unter die Mindeststandards fallen.

Die Liste der Beschäftigungsmöglichkeiten ist in mehrere Kategorien unterteilt mit insgesamt 32 verschiedenen Hilfstätigkeiten. So können Asylwerber in der Verwaltung administrative Tätigkeiten übernehmen, wie etwa kopieren oder Daten in Excel-Tabellen eintragen. Sie dürfen auch bei Grätzelfesten als Sprachmittler fungieren und etwa Flohmärkte und Sportfeste mitorganisieren.

Reinigungs- und Räumungsarbeiten für Flüchtlinge erlaubt

Im Rahmen der Landschaftspflege oder bei Friedhöfen dürfen Flüchtlinge künftig Straßen und Parkanlagen reinigen oder auch Sportanlagen und Spielplätze “betreuen”. Auch das Schneeräumen und Laubkehren auf dem Friedhof soll erlaubt sein.

Eine weitere Kategorie umfasst Soziales, Kindergärten und Schulen. So sollen sie etwa Schülerlotsendienste oder Besuchsdienste in der Altenbetreuung übernehmen können. Für Schulen sind etwa Dolmetschtätigkeiten angedacht. Flüchtlinge mit “einschlägiger Qualifikation” dürfen auch in der Kinder- und Jugendfürsorge mithelfen.

Weitere gemeinnützige Tätigkeiten laut BMI-Liste

Asylwerber aus “Gesundheitsberufen” dürfen auch in Gemeinde- und Landeskrankenhäusern tätig sein. Menschen mit entsprechender Ausbildung sollen aber nicht auf Dauer Hilfsdienste gemeinnützig ausüben.

Weitere gemeinnützige Tätigkeiten sind in den Bereichen Umwelt, Abfall und Tiere, Kultur und Freizeit sowie “Sonstiges” geplant. Nicht erlaubt sei es, Asylwerber für andauernde Arbeiten einzusetzen, die Arbeitssuchenden zur Verfügung stehen und vom AMS vermittelt werden können. Auch für Tätigkeiten in “gewinnorientierten Unternehmensbereichen der Gebietskörperschaften” und Dienstleistungen in Privathaushalten gebe es keine Erlaubnis.

Flüchtlinge: Positive Reaktionen auf Tätigkeitsliste

Der Gemeindebund zeigt sich erfreut, dass das Innenministerium nun eine Liste mit jenen Tätigkeiten erstellt hat, die Asylwerber in der Grundversorgung ausüben dürfen. “Die Liste ist ok, sie trägt zur rechtlichen Klarstellung bei”, erklärte Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer.

Positiv äußerte sich auch die Grüne Integrationssprecherin Alev Korun. Mit der Klarstellung werde es möglich, dass Schutzsuchende zumindest ein paar Stunden in der Woche einer Tätigkeit nachgehen können, die ihren Alltag strukturiere. Das beuge monatelanger Untätigkeit und daraus resultierenden psychischen Problemen vor, so Korun in einer Aussendung. Positiv zum Vorliegen der Liste äußerte sich auch das Team Stronach.

Asylwerber an Arbeitsmarkt heranführen – wie?

Wie Mödlhammer betonte, sei freilich noch eine größere Frage unbeantwortet, nämlich wie man chancenreiche Asylwerber an den Arbeitsmarkt heranführe: “Sonst landen sie automatisch in der Mindestsicherung.”

Hier geht es für Mödlhammer vor allem um das Beschäftigungsausmaß, das aus seiner Sicht gesteigert gehört. Es müssten möglichst arbeitsnahe Bedingungen geschaffen werden, ohne dass die Asylwerber deswegen gleich die ganze Grundversorgung verlieren. Es sei jetzt an Sozial-, Wirtschafts- und Finanzministerium, ein geeignetes Modell auszuarbeiten.

Seitens des Innenministeriums hieß es am Freitag, dass die nun gemeinsam mit dem Koalitionspartner erstellte Tätigkeitenliste de facto eine rechtliche Expertise sei, die den Ländern und Gemeinden zur Verfügung gestellt werde. Eine Verordnung dazu oder ähnliches brauche es nicht.

Obergrenze von 110 Euro pro Monat

Was das Ausmaß der Tätigkeit angeht, gilt unverändert die Obergrenze von 110 Euro pro Monat, die zuverdient werden dürfen. Wie hoch der Stundenlohn ist, bestimmt also auch, wie viele Stunden ein Asylwerber arbeiten darf, ohne die Grundversorgung zu verlieren. Die Sätze werden von den Ländern festgelegt. Sie wollen künftig eine einheitliche Regelung von fünf Euro pro Stunde, das Innenministerium drängt auf 2,50 Euro. Korun stellte sich am Freitag auf die Seite der Länder.

Diese Frage ist also ebenso noch offen wie eine Erweiterung der Tätigkeitsmöglichkeiten für Asylwerber. Im jüngsten Fremdenpaket ist vorgesehen, dass Flüchtlinge auch für Non-Profit-Organisationen arbeiten können werden, sofern diese ein Gütesiegel aufweisen und nicht im wirtschaftlichen Wettbewerb stehen. Allerdings kann diese Verbesserung erst wirksam werden, wenn das Gesamtpaket, das auch etliche Verschärfungen im Asylrecht enthält, eine koalitionäre Einigung bekommt.

(apa/red)

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