Ich bin ein Gegner der Erhöhung der Grundsteuer, sagte Landeshauptmann Herbert Sausgruber (ÖVP) zuletzt im VN-Interview. Und auch Oppositionsvertreter, FPÖ-Chef Dieter Egger will nichts davon wissen: Hände weg von der Grundsteuer, protestierte er gestern: Mit dem permanenten Ausbluten des Mittelstandes muss endlich Schluss sein. Auch wenn die Grundsteuer im Einzelfall oft nur ein paar Euro ausmacht, so polarisiert sie in kaum einem anderen Land so sehr wie in Vorarlberg. Kein Wunder. Vorarlberg ist schließlich ein Grundbesitzerland. In den Gemeindestuben hat man eine etwas andere Sichtweise als im Landhaus. Harald Sonderegger (ÖVP), Bürgermeister von Schlins und stellvertretender Obmann des Vorarlberger Gemeindeverbandes, nimmt sich kein Blatt von der Mund: Es ist ein offenes Geheimnis, dass wir nicht unglücklich darüber wären, bei der Grundsteuer mehr Spielraum zu bekommen, sagt er. Die Grundsteuer sei zu niedrig, hatte der Chef des Wirtschaftsforschungsinstituts WIFO, Karl Aiginger, in den gestrigen VN erklärt und dafür plädiert, den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, den sogenannten Hebesatz je nach Bedarf festzulegen. Über den Hebesatz wird die genaue Höhe der Grundsteuer festgelegt.
Kommunalabgabe tabu
Wie Aiginger betont auch Sonderegger, dass die Budgetsanierung in erster Linie ausgabenseitig erfolgen solle. Steuererhöhungen sollten demnach also jedenfalls Nachrang haben. Die Grundsteuer macht mit rund fünf Prozent einen bescheidenen Teil der Gemeindeeinnahmen aus. Finanziell gesehen bedeutender ist die Kommunalabgabe. Weil damit die Lohnnebenkosten und letztlich Arbeitsplätze verbunden sind, ist sie laut Sonderegger jedoch tabu. Zur großen Grundsteuerdebatte kommen wird es im Herbst übrigens auch unabhängig von der Budgetsanierung: Vor dem Verfassungsgerichtshof ist ein Grundsteuer-Verfahren anhängig, das in der Oktober-Session entschieden werden soll. Knackpunkt ist die Frage, ob der sogenannte Einheitswert, der weit vom tatsächlichen Wert entfernt ist, noch verfassungskonform ist. Grundsätzlich wird zwischen land- und fortwirtschaftlichen Vermögen (Grundsteuer A) und sonstigem Grundvermögen (Grundsteuer B) unterschieden. Für das Grundvermögen wurde der Einheitswert 1973 festgestellt und in mehreren Schritten bis 1983 um 35 Prozent angehoben, die letzte Haupterhebung für land- und fortwirtschaftliches Vermögen fand 1988 statt.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.