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Gemeinden zu Steuererhöhung bereit

Bregenz/VN - Budgetsanierung: Im Unterschied zum Land würden Kommunen eine Grundsteuererhöhung begrüßen.
Von Gantsteuer bis zur Kriegsopferabgabe
"Erst dem Sparen widmen"

„Ich bin ein Gegner der Erhöhung der Grundsteuer“, sagte Landeshauptmann Herbert Sausgruber (ÖVP) zuletzt im VN-Interview. Und auch Oppositionsvertreter, FPÖ-Chef Dieter Egger will nichts davon wissen: „Hände weg von der Grundsteuer“, protestierte er gestern: „Mit dem permanenten Ausbluten des Mittelstandes muss endlich Schluss sein.“ Auch wenn die Grundsteuer im Einzelfall oft nur ein paar Euro ausmacht, so polarisiert sie in kaum einem anderen Land so sehr wie in Vorarlberg. Kein Wunder. Vorarlberg ist schließlich ein Grundbesitzerland. In den Gemeindestuben hat man eine etwas andere Sichtweise als im Landhaus. Harald Sonderegger (ÖVP), Bürgermeister von Schlins und stellvertretender Obmann des Vorarlberger Gemeindeverbandes, nimmt sich kein Blatt von der Mund: „Es ist ein offenes Geheimnis, dass wir nicht unglücklich darüber wären, bei der Grundsteuer mehr Spielraum zu bekommen“, sagt er. Die Grundsteuer sei zu niedrig, hatte der Chef des Wirtschaftsforschungsinstituts „WIFO“, Karl Aiginger, in den gestrigen VN erklärt und dafür plädiert, den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, den sogenannten Hebesatz je nach Bedarf festzulegen. Über den Hebesatz wird die genaue Höhe der Grundsteuer festgelegt.

Kommunalabgabe tabu

Wie Aiginger betont auch Sonderegger, dass die Budgetsanierung in erster Linie ausgabenseitig erfolgen solle. Steuererhöhungen sollten demnach also jedenfalls Nachrang haben. Die Grundsteuer macht mit rund fünf Prozent einen bescheidenen Teil der Gemeindeeinnahmen aus. Finanziell gesehen bedeutender ist die Kommunalabgabe. Weil damit die Lohnnebenkosten und letztlich Arbeitsplätze verbunden sind, ist sie laut Sonderegger jedoch tabu. Zur großen Grundsteuer­debatte kommen wird es im Herbst übrigens auch unabhängig von der Budgetsanierung: Vor dem Verfassungsgerichtshof ist ein Grundsteuer-Verfahren anhängig, das in der Oktober-Session entschieden werden soll. Knackpunkt ist die Frage, ob der sogenannte Einheitswert, der weit vom tatsächlichen Wert entfernt ist, noch verfassungskonform ist. Grundsätzlich wird zwischen land- und fortwirtschaftlichen Vermögen (Grundsteuer A) und sonstigem Grundvermögen (Grundsteuer B) unterschieden. Für das Grundvermögen wurde der Einheitswert 1973 festgestellt und in mehreren Schritten bis 1983 um 35 Prozent angehoben, die letzte Haupt­erhebung für land- und fortwirtschaftliches Vermögen fand 1988 statt.

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