Sonderegger: Dieses Ortskaiser-Thema ist nicht zutreffend. Insbesondere auch von der Bezeichnung her, sind wir doch alle direkt gewählte Mandatare und entsprechend auch dem Wähler verantwortlich. Wir sind eine demokratische Einrichtung. Da kann man also nicht von Ortskaisern sprechen. Der Gemeindeverband, oder die Gemeinden im Land und deren Bürgermeister, sind offen für Kontrolle. Wir wehren uns nicht gegen Kontrolle.
Sonderegger: Das ist ein falscher Eindruck, der sich auch nicht fundiert bestätigen lässt. Die Bürgermeister beziehungsweise die Gemeindeverwaltungen sind ja jetzt schon unterschiedlichsten Kontrollsystemen ausgesetzt. Das funktioniert ja auch gut. Es gibt im Übrigen schon jetzt die Möglichkeit für den Landesgesetzgeber, auch den Landesrechnungshof für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern zu ermächtigen, gewisse Kontrollmaßnahmen durchzuführen. Dagegen verwehren wir uns nicht ausdrücklich. Es geht nur darum, dass diese Kontrollen entsprechend geregelt vorgenommen werden.
Sonderegger: Wir sind gegen Kontrollexzesse und gegen überschießende Kontrolle. Es kann und soll doch nicht so sein, dass beispielsweise im Jänner die Gebarungskontrolle prüft, im März das Finanzamt, im September die Krankenkasse und im Oktober dann noch der Landesrechnungshof. Es soll kontrolliert werden, aber es soll in einer Form kontrolliert werden, dass das alles für die Gemeinden und die Gemeindeverwaltungen auch noch erträglich ist und dass auch noch gearbeitet werden kann.
Sonderegger: Das ist ein klares verfassungsrechtliches Thema. Die Gemeinden, die Gemeindeverwaltungen und damit auch die Bürgermeister und Gemeindevorstände sind ihrem Gremium verantwortlich. Und das ist nun einmal die Gemeindevertretung und nicht der Landtag. Genauso wie die Landesregierung dem Landtag verantwortlich ist, ist der Bürgermeister der Gemeindevertretung primär verantwortlich. Diese Spielregeln sollen auch in Zukunft eingehalten werden.
Sonderegger: Der Landtag darf über Gemeinden diskutieren. Wie er prinzipiell über viele Themen diskutiert, die nicht in seiner ureigenen Zuständigkeit liegen. Aber es geht nicht an, dass Prüf- und Kontrollberichte aus Gemeinden, auch wenn sie vom Landesrechnungshof kommen, im Landtag in der Form vollinhaltlich vorgelegt und diskutiert werden. Da ist der Landtag einfach nichtzuständig.
Sonderegger: Weil es grundsätzlich ein Problem ist, auch verfassungsrechtlicher Natur. Der Landesrechnungshof ist ein Kontrollorgan des Landes und des Landtages. Der Landesrechnungshof istnicht primär Kontrollorgan für die Gemeinden. Da stehen einfach die Gemeindeautonomie und die verfassungsrechtliche Einordnung entgegen. Eigentlich ist das ein durch Verfassungsgesetz vorgenommener Verfassungseingriff oder eine Verfassungsänderung. Diese Ausnahmeregelung wurde damals auf dem politischen Altar ausgehandelt. In den Bundesländern arbeitet man nun an unterschiedlichen Regelungen. Wir denken, dass wir auch für Vorarlberg eine vernünftige, sinnvolle Regelungen finden werden, in deren Rahmen die Prüfmechanismen und die Anzahl der jährlichen Prüfungen entsprechend fixiert werden. Diese Prüfberichte sind dann der gesetzlich normierten Aufsichtsbehörde und den Gemeindevertretungen vorzulegen.
Sonderegger: Es wird wahrscheinlich eine modifizierte Form geben, dass zwar grundsätzlich alle Gemeinden prüfbar sind, dass aber wahrscheinlich in einem Jahreszyklus eine begrenzte Anzahl von Prüfungen stattfinden wird.
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