von Seff Dünser/Neue
Im Verlauf von 20 Jahren hat die damalige Buchhalterin der Vorarlberger Gemeindeinformatik GmbH aus Dornbirn nach Darstellung der Staatsanwaltschaft Feldkirch 2,9 Millionen Euro privat abgezweigt. Dazu wird sich die Angeklagte am 30. August in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch verantworten müssen. Das teilte gestern auf Anfrage Gerichtssprecher Norbert Stütler mit.
Strafrahmen
Richterin Sonja Nachbaur hat als Vorsitzende des Schöffensenats die Verhandlung im Saal 56 von 9.30 bis 12 Uhr angesetzt. Zur Last gelegt werden der Angeklagten die Verbrechen der Untreue und des gewerbsmäßig schweren Betrugs. Dafür beträgt der Strafrahmen ein bis zehn Jahre Gefängnis. Für den Fall eines Schuldspruchs im Sinne der Anklage droht der Beschuldigten wegen des hohen Schadens eine mehrjährige Haftstrafe.
Angeklagt wurden zwei Delikte, weil laut Anklageschrift die kriminelle Vorgangsweise eine unterschiedliche war. Demnach hat die Buchhalterin zuerst ab 1997 Bargeld vom Konto der Gemeindeinformatik behoben und privat behalten. Dazu lautet die Anklage auf gewerbsmäßig schweren Betrug mit einem Gesamtschaden von 689.000 Euro. Dafür soll sie sich unter falschem Vorwand die Unterschrift des Geschäftsführers erschlichen haben. Die Buchhalterin täuschte vor, Bargeld für Transaktionen des Unternehmens zu benötigen, so die Anklage.
Ab 1999 hat die Anklagebehörde die der Angestellten vorgeworfenen jahrelangen Malversationen als Verbrechen der Untreue gewertet. Die Buchhalterin habe über eine Zugangsberechtigung zum Onlinebanking verfügt und so im Verlauf der Jahre insgesamt 2,24 Millionen Euro auf ihr Privatkonto umgeleitet, entnimmt Stütler der Anklageschrift.
Bei der Gemeindeinformatik GmbH handelt es sich um ein Unternehmen der Informationstechnologie (IT). Gesellschafter sind die Vorarlberger Gemeinden, die in IT-Angelegenheiten die Dienste der Dornbirner Firma in Anspruch nehmen.
Fehlende Kontrolle
Die Verteidiger der Angeklagten kritisieren, dass ihre Mandantin in all den Jahren nicht kontrolliert worden sei. Wären die Scheinbuchhaltungen der Beschuldigten ordnungsgemäß geprüft worden, wäre das Betrugssystem weit früher aufgeflogen und der Schaden ein weit geringerer, argumentieren die Anwälte der Beschuldigten. Politisch wurde auf den Gemeindeinformatik-Kriminalfall inzwischen reagiert: Die Gründung eines Aufsichtsrats, der schon im Jahr 2000 installiert hätte werden müssen, wurde beschlossen.
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