Von: Christiane Eckert
Am Freitag begann das Zivilverfahren gegen den Wirtschaftsprüfer der Gemeindeinformatik GmbH. Im August war eine Buchhalterin wegen ihrer zwanzig Jahre lang andauernden Malversationen im Ausmaß von rund drei Millionen Euro zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Allerdings noch nicht rechtskräftig. Für die betrogene Gesellschaft Grund, den Wirtschaftsprüfer, der jährlich zur externen Prüfung herangezogen wurde, zu klagen. Die Frage: „Wie konnten derart umfangreiche Malversationen unbemerkt bleiben?“, steht im Raum. Gestern begann der Zivilprozess.
Programm festgelegt
Klar ist, dass ein Sachverständiger bestellt werden muss. Er soll untersuchen, ob die „Abzweigungen“ erkennbar waren und ob der Wirtschaftsprüfer diese auf Grund seines Auftrages überhaupt hätte aufdecken können und sollen. Um dem „Wirtschaftslatein“ überhaupt Herr zu werden, soll es ein theoretischer Profi, aber auch ein Mann der Praxis sein, da sind sich Klagsvertreter Claus Brändle und Beklagtenvertreter Martin Mennel einig. Einen solchen zu finden, ist nicht so einfach. Man überlegt noch. Klar ist, dass auch etliche Personen befragt werden müssen. Unter anderem auch die erstinstanzlich verurteilte Betrügerin. Dazu wird sich der Sachverständige ins Gefängnis begeben müssen. Der Prozess wird also noch eine Weile dauern, ein weiterer Verhandlungstermin wurde noch nicht festgelegt.
(Red.)
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