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Gemeindebau-Grundstück wird restituiert

Ungewöhnlicher Entschädigungsfall in Wien: Die Schiedsinstanz für Naturalrestitution hat den Rückstellungsanspruch auf die Hälfte einer der Stadt Wien gehörenden Liegenschaft in Wien-Neubau bejaht.

Statt einer Rückgabe spricht sich die Schiedsinstanz aber für eine finanzielle Entschädigung aus. Denn auf dem Grundstück befindet sich heute ein Gemeindebau.

Früher stand dort ein Zinshaus, das sich im Eigentum jüdischer Familien befand. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten mussten diese ins Ausland fliehen – was nicht allen gelang: Einige Familienmitglieder wurden in Theresienstadt ermordet. Die Liegenschaft wurde 1940 an die Stadt Wien verkauft. 1948 kam es zu Vergleichsverhandlungen. Darin verzichteten die Antragsteller gegen eine Zahlung von 20.000 Schilling auf die Rückstellung.

Die Schiedsinstanz hatte laut eigenen Angaben zu prüfen, ob dieser Vergleich „extrem ungerecht“ laut Entschädigungsfondsgesetz war. Dies wurde bejaht. Die Stadt hat demnach ihre “übermächtige Stellung“ genutzt und „durch die Drohung mit Enteignung und überzogenen Ersatzansprüchen für Aufwendungen Druck auf die Rückstellungswerber“ ausgeübt.

Da sich auf dieser Liegenschaft heute ein Gemeindebau befindet, sieht die Schiedsinstanz eine Rückstellung als „nicht zweckmäßig“ an. Sie wird nach Konsultationen mit der Stadt Wien den Erben einen vergleichbaren Vermögenswert zusprechen, hieß es in einer Aussendung.

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