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Stadtvertretung: Hundeverordnung und Schneekanone

Hohenems. Am Dienstag, dem 20. September 2011, hat die Hohenemser Stadtvertretung mehrheitlich eine ortspolizeiliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden erlassen und beschlossen, auch im kommenden Winter eine Schneekanone für das Schigebiet Schuttannen anzumieten.

In Hohenems sind aktuell 576 Hunde gemeldet. Doch nicht nur die Hundehaltung nimmt stetig zu, sondern auch die Beschwerden über Hundekot und die Belästigung durch freilaufende Hunde. Insbesondere betroffen sind die Hohenemser Riedgebiete, aber auch Park- und Freizeitanlagen, Kinderspielplätze und landwirtschaftlich genutzte Flächen. Es gibt auch immer wieder Beschwerden in Fußgängerbereichen und bei Bushaltestellen.

Um dem entgegenzuwirken und ein harmonisches Miteinander zu ermöglichen, sollen Hundhalter/innen verpflichtet werden, Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
An bestimmten Orten sollen sich Hunde nicht aufhalten dürfen: Auf Friedhöfen, auf den Kinderspielplätzen der Kindergärten, auf Schulhöfen und auf öffentlichen Sandspielflächen. Davon ausgenommen ist das zügige Queren von Schulhöfen außerhalb der Schulpause und bei der Begleitung von Kindern von und zu Kindergärten und Schulen, sofern der Hund angeleint ist.

In folgenden Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden: Im Innenstadtbereich, das ist der Bereich Bahnhofstraße, Vorplatz Krankenhaus, Angelika-Kauffmann-Straße, Diepoldsauer Straße, Radetzkystraße, Erlachstraße, Schlossbergstraße, Kirchplatz, Schlossplatz, Kaiser-Franz-Josef-Straße. Weiters im Wartebereiche von Haltestellen, auf öffentlichen Kinderspielplätzen, im Ufergebiet des Alten Rheins und entlang der Schillerallee.

Virtuelle Leine
In bestimmten Bereichen muss der Hund zwar nicht unbedingt an einer Leine geführt werden. Es ist dort aber verboten, Hunde frei laufen zu lassen. Das heißt, der Hund muss neben der/dem Hundeführer/in oder in dessen/deren Nähe, also in Sicht- und Hörweite, bleiben und bei Bedarf “auf Kommando” sofort zur/m Hundeführer/in zurückkehren. Diese Regelung – auch virtuelle Leine genannt – gilt beispielsweise auf allen Geh- und Radwegen, soweit dort kein Leinenzwang vorgeschrieben ist, in Park- und Freizeitanlagen, auf allen öffentlichen Straßen, die für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr zugelassen sind und im Ufer und angrenzenden Waldgebiet des Alten Rheins in der Zeit vom 1.9. bis zum 14.3. Bei Nichtbeachtung erfolgt eine Bestrafung durch die Bezirksverwaltungsbehörde.

Schneekanone für Schuttannen
Die Stadtvertretung hat weiters mehrheitlich beschlossen, dass die künstliche Beschneiung im Schigebiet Schuttannen im kommenden Winter weitergeführt wird.
Vergangenen Winter wurde für den Schiliftbetrieb eine mobile Beschneiungsanlage angemietet. Der Kunstschnee ermöglichte einen sicheren und längeren Pistenbetrieb, da die Piste an exponierten, leicht ausapernden Stellen wieder präpariert werden konnte.

Pro Wintersaison werden in den Schuttannen zirka 5000 Schifahrer/innen gezählt. Unter anderem werden auch Kinderschikurse und Schirennen veranstaltet. Es soll nun auch für den kommenden Winter eine Schneekanone angemietet werden, mit der Option, sie im nächsten Frühjahr zu kaufen. Die Kosten inklusive An- und Ablieferung betragen 6600 Euro brutto. Für die Schneeerzeugung werden ausschließlich Wasser und Luft verwendet und keine Chemikalien, Bakterien oder sonstige Zusätze beigemengt.

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