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Gemeinde entschädigt Mobbingopfer

©APA (Symbolbild)
Die Streitparteien schlossen am Montag am Landesgericht Feldkirch eine gütliche Einigung zur Beendigung des Arbeitsprozesses ohne Urteil.

von Seff Dünser/Neue

Demnach zahlt die Marktgemeinde Hard dem klagenden Bediensteten als Entschädigung 16.000 Euro für erlittenes Mobbing durch den Vorgesetzten. Zudem wird der Mitarbeiter in der Gemeinde ab Mitte Juni in einer anderen Abteilung tätig sein.

Der gerichtliche Vergleich wurde bedingt abgeschlossen und kann noch bis 21. Juni widerrufen und für ungültig erklärt werden. Die Vereinbarung wird nur dann rechtswirksam, wenn der Harder Gemeindevorstand ihr in einer Sondersitzung im Juni zustimmt. Der Kläger sagte, er befinde sich seit eineinhalb Jahren im Krankenstand, weil sein Abteilungsleiter ihn über einen längeren Zeitraum hinweg systematisch gemobbt habe. Die Gemeinde habe von dem Konflikt gewusst, aber als Arbeitgeberin nichts dagegen unternommen.

Deshalb wurde die Gemeinde auf Schadenersatz geklagt. In der Klage wurden 34.000 Euro als Schadenersatz geltend gemacht. Davon entfielen 17.000 Euro auf Verdienstentgang, 15.000 Euro auf Schmerzengeld und 2000 Euro auf Selbstbehalte für ärztliche ­Behandlungskosten. Darüber hinaus wurde die Haftung für mögliche zukünftige Schäden gefordert.

Kompromisslösung

Der anwaltlich von Dieter Fussenegger vertretene Kläger ist seit 25 Jahren für die Gemeinde Hard tätig. Die letzten eineinhalb Jahre im Krankenstand seien für ihn ein steiniger Weg gewesen, sagte der Gemeindebedienstete während der gestrigen Gerichtsverhandlung. Zuletzt habe er keinerlei finanzielle Unterstützung mehr erhalten. Der von ihm als Kompromisslösung geforderte Betrag von 16.000 Euro sei für ihn in seiner Situation viel Geld, aber für die Gemeinde Hard ein Klacks.

Die Gemeinde hat ihm zugesichert, dass er in seinem neuen Job in der Kommune nichts mehr mit seinem bisherigen Abteilungsleiter zu tun haben wird. Außerdem haben die Vertreter der Gemeinde am Montag vor Gericht in Aussicht gestellt, dass er künftig nur mit seinem Einverständnis versetzt werden kann. Das unter der Voraussetzung, dass er seine neue Tätigkeit anstandslos verrichtet.

Als informierter Vertreter der Gemeinde war im Gerichtssaal der Gemeindesekretär anwesend. Sein Vorgänger hatte sich vor Gericht mit Erfolg gegen die Dienstgeberkündigung gewehrt und ist inzwischen für die Marktgemeinde Hard in einer ausgelagerten Gesellschaft tätig, mit Amtsleiter-Bezügen.

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