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Geliebte des „Millionenbauern“ im Zweifel freigesprochen

Feldkirch - Den Geldflüssen zwischen einem betagten, kranken, vermögenden Mann und seiner um die Hälfte jüngeren Geliebten in finanziellen Nöten ging gestern ein Schöffensenat am Landesgericht Feldkirch auf den Grund.

Nach vierstündigem Prozess mit 17 geladenen Zeugen wurde die 47-jährige Frau vom Vorwurf des schweren Betruges freigesprochen. Die Anklage warf der Unterländerin vor, ihren mittlerweile verstorbenen Lebenspartner um 200.000 Euro erleichtert zu haben. Immer wieder habe der über 80-Jährige seiner Freundin während der zweieinhalbjährigen Beziehung höhere Bargeldbeträge überlassen. Laut Staatsanwaltschaft handelte es sich dabei zum Großteil um Darlehen, die nie zurückbezahlt wurden.

Darlehen oder Schenkungen?

Die geschiedene Mutter zweier Kinder spricht dagegen von „Schenkungen“. Mit dem Geld habe sie unter anderem die Renovierung ihres Hauses, Schulden sowie Reisen nach Miami, London und New York bezahlt. Der in seinem Heimatort als „Millionenbauer“ bekannte Mann durfte sich im Gegenzug offenbar über liebevolle Pflege, gemeinsame Ausflüge und Zärtlichkeiten freuen. Die Aussagen der Zeugen – darunter auch die zehnjährige Tochter der Angeklagten – waren widersprüchlich. Die Familie des Verstorbenen – sie brachte den Fall zur Anzeige – ist sich sicher, dass das Geld nur geliehen war. „Unser Vater hat nie etwas verschenkt. Er hat immer wieder von Darlehen gesprochen“, sagte beispielsweise eine Tochter des mit 85 Jahren verstorbenen Mannes. „Sie war sein Lebenselixier. Er wollte, dass es ihr gut geht“, meinte hingegen eine Schwester der Angeklagten. Staatsanwalt Reinhard Fitz dazu: „Es hat den Anschein, dass die Angeklagte die Situation ausgenützt hat.“ Stichhaltige Beweise für einen schweren Betrug konnte er aber letztlich nicht auf den Tisch legen. Zwar machte der vermögende Mann teilweise detaillierte Aufzeichnungen zu den übergebenen Bargeldbeträgen, „die großen Brocken der Geldübergaben fehlen jedoch“, so der Senatvorsitzende Norbert Melter. Das Gericht gehe im Zweifel davon aus, dass es sich hierbei um Schenkungen handle. Die Angeklagte wurde freigesprochen. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.

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