Zu Gewalt gegen Flüchtlinge forderte ein 33-Jähriger am 15. Mai 2015 mit seinem Posting im Internet auf. Auf der Facebookseite des islamfeindlichen Vereins Pegida Wien hat der in Bregenz lebende Deutsche geschrieben, afrikanische Asylwerber sollten gekreuzigt und gepfählt werden. Ihre Schmerzschreie sollten auf YouTube veröffentlicht werden.
Der öffentlich zugängliche Internetkommentar trug dem einschlägig vorbestraften Angeklagten gestern am Landesgericht Feldkirch einen Schuldspruch wegen des Vergehens der Verhetzung ein. Der Türsteher wurde zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt. Die Strafe setzt sich aus 200 Tagessätzen zu je vier Euro zusammen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe hätte zwei Jahre Gefängnis betragen.
Mit dem Posting habe der Angeklagte das erlaubte Maß der Meinungsfreiheit überschritten, sagte Strafrichterin Nadine Heim in ihrer Urteilsbegründung. Er habe zu Gewalt gegen Flüchtlinge aufgefordert und damit den Tatbestand der Verhetzung erfüllt. Die Richterin riet dem 33-Jährigen, in Zukunft mit seinen veröffentlichten Meinungen vorsichtiger zu sein. Sonst werde er erneut verurteilt werden.
Meinungsfreiheit
Pegida habe auf Facebook darüber berichtet, dass afrikanische Flüchtlinge Deutschen den Tod wünschen würden, sagte der Angeklagte. Diesen Bericht habe er kommentiert. Er habe doch nur seine Meinung kundgetan und damit von seinem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht. Das Internet in Österreich sei doch ein rechtsfreier Raum.
Der Angeklagte meinte deshalb, er sei nicht schuldig. Vor der Polizei hatte er zugegeben, den besagten Text geschrieben zu haben. Warum er sich dann nicht schuldig bekenne, fragte ihn die Richterin. Dazu verwies der Angeklagte erneut auf seine Meinungsfreiheit.
Gemeint habe er mit seinem Posting Afrikaner, denen nach der Flucht nach Lampedusa in Italien kein Asyl gewährt worden war. Sie sind seiner Meinung nach Wirtschaftsflüchtlinge, die dann nach Deutschland weiterreisen würden. Es handle sich laut Angeklagten um Sozialschmarotzer, die Sozialleistungen in Anspruch nehmen und oft straffällig werden würden.
Das Urteil nahm der Angeklagte an, obwohl er nicht einverstanden war. Den Schuldspruch zu bekämpfen, wäre ein Kampf gegen Windmühlen, sagte der 33-Jährige. Er sei kein Rassist. Schließlich habe er eine rumänische Freundin und als besten Freund einen Griechen.
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