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Geldstrafe für Kaiserenkel

Karl Habsburg musste sich am Freitag erneut wegen versuchten Schmuggels vor den Finanzstrafbehörden verantworten. [29.10.99]

Er soll
am 30. Juli 1996 bei einer Kontrolle von Zollbeamten am Flughafen Hohenems
ein rund 630.000 Schilling teures Diadem nicht angegeben haben.

In erster
Instanz ist Habsburg bereits im Juli 1998 verdonnert worden. Nach
juristischen Umwegen verhandelte der Berufungssenat der
Finanzlandesdirektion abermals über die Erkenntnis.

Dabei gelangte der
Senat unter dem Vorsitz von Richter Erich Wieder zum Schluss, dass sich der
Kaiserenkel des versuchten Schmuggels zu verantworten und dafür rund
183.000 Schilling Strafe zu bezahlen hat.

Er schloss sich damit der
Erkenntnis der ersten Instanz vollinhaltlich an. Ob Habsburg gegen die
Erkenntnis des Senats berufen wird, ist noch unklar. Er zeigte sich in
einer ersten Reaktion “erstaunt” vom Spruch der Finanzstrafbehörde werde
jetzt die schriftliche Ausführung der Erkenntnis abwarten.

Erst dann will
er darüber entscheiden, ob er beim Verwaltungsgerichtshof berufen wird.

Die
Chancen, mit dieser Berufung einen Sieg in dem mühsamen Verfahren
davonzutragen, schätzte der der Leiter der Finanzstrafbehörde Vorarlberg,
Hofrat Hans Fleischhacker, als “eher aussichtslos” ein.

Habsburg selbst ist sich dennoch immer noch kaum einer Schuld bewusst:
“Schmuggeln wollte ich sicher nicht”, erklärte er den wartenden
Journalisten. Er habe lediglich zuwenig darauf geachtet, ein Diadem
anzumelden, das er seiner Frau “für den Besuch eines Balles” mitbringen
wollte, sagte er.

Im übrigen, so Habsburg vor Richter Wieder, hätte er das
Ganze “schon vor drei Jahren erledigen können”. Und zwar dann, wenn er sich
auf die Immunität als Europaabgeordneter berufen hätte.

Von Tony Walser

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(Bild: VN-Archiv)
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