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Gelder der 74-jährigen Anlegerin veruntreut

Urteil im Geldanlage-Prozess am Landesgericht gefallen.
Urteil im Geldanlage-Prozess am Landesgericht gefallen. ©VOL.AT/ Steurer
Feldkirch. Drei Jahre teilbedingte Haft für 65-Jährigen: Veruntreuung von 50.000 Euro.

“Gier frisst Hirn”, sagte die 74-jährige Geschäftsfrau selbstkritisch. Deshalb habe sie dem Angeklagten über zwölf Jahre hinweg immer wieder hohe Geldbeträge zur erhofften gewinnbringenden Veranlagung in Aktien übergeben.

Mehr als 50.000 Euro hat der 65-Jährige nicht veranlagt, sondern für sich selbst abgezweigt und teilweise wohl verspielt. Dieser Ansicht ist das Landesgericht Feldkirch. Ein Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Judith Oberauer verurteilte gestern den unbescholtenen Angeklagten wegen Veruntreuung zu einer teilbedingten Haftstrafe von drei Jahren. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil ein Jahr. Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Gefängnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der von Stefan Mück verteidigte Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, er habe 180.000 Euro der Geschäftsfrau veruntreut.

 

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