Rückerstattung im Nah- und Fernverkehr
Im Flugverkehr ist es schon seit Jahren Gang und Gebe. Nun soll ein neues Gesetz die Geldrückerstattung bei Zugverspätungen etwas verschärfen. Bis jetzt erhielt der Fahrgast im Fernverkehr eine Kartenpreisrefundierung von 25 % bei einer Zugverspätung von über zwei Stunden, sofern das Zuspätkommen von der Bahn selbstverschuldet war, erklärt Gerhard Mayer, Regionalmanager der ÖBB-Personenverkehr AG, im VOL Live-Interview. Die Novelle, die Verkehrsministerin Bures am Montag zur Prüfung vorlegte und ab Jahresbeginn 2010 anzuwenden sein wird, sieht 25 % Entschädigung bei einstündiger Verspätung sowie 50 % bei über zwei Stunden Verspätung vor. Auch im Nahverkehr soll für Jahreskartenbesitzer beim Nicht-Einhalten eines gewissen Pünktlichkeitsgrades ein Refundierungsanspruch gewährleistet sein.
Zuspruch der Bahnfahrer
Vorarlbergs Bahnfahrer äußerten sich überaus positiv zur geplanten Novelle. Ich bin dafür, dass die Bahn für Verspätungen zahlt. Ich pendle jeden Tag und die Unpünktlichkeit gerade für Arbeitende ist sehr unangenehm, so die Vielfahrerin Tanja Herburger aus Rankweil. Auch Thomas Ehrenstein erachtet diese Änderung für notwendig: Das liegt auf jeden Fall im Interesse der Kunden und die ÖBB geht somit in eine Qualitätsoffensive. Mit den Leistungen der Österreichischen Bundesbahnen ist der Dornbirner jedoch nicht zufrieden: Die Züge sind dreckig, kommen viel zu oft zu spät und das Personal ist überfordert.
Wann gibt es keine Refundierung?
Kommt es zu einer Verspätung aus Gründen, die nicht auf ein Bahnverschulden zurückzuführen sind, so wird keine Refundierung stattfinden. Dies ist beispielsweise bei Umwelteinflüssen, Streckenunterbrechungen sowie Baustellen der Fall. Ab 5. Oktober kann es auf der Bahnstrecke Bregenz – Wien aufgrund einer Streckensanierung im Deutschen Eck zu Verspätungen von einer bis eineinhalb Stunden führen. Geld retour wird es dafür jedoch keines geben.
Zug zu spät? Bahn zahlt dafür!
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Umfrage: Soll die ÖBB für Verspätungen zahlen?
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