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Geld bald schneller am Konto

Schwarzach – Ein neues so genanntes Zahlungsdienstegesetz tritt mit 1. November 2009 für Österreich in Kraft.

Ein neues so genanntes Zahlungsdienstegesetz tritt mit 1. November 2009 für Österreich in Kraft. Wichtigste (und erfreulichste) Auswirkung aus Konsumenten-Perspektive: Überweisungen werden europaweit von einem Tag auf den anderen durchgeführt (heute sind fünf Tage üblich), Gebühren für Kontoschließungen für Neukunden fallen weg, Einspruchsfristen gegen unberechtigte oder nicht autorisierte Abbuchungen von Konten werden teils erheblich verlängert.

Da es mancherorts noch bei den technischen Voraussetzungen hapert, räumt der Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis 1. Jänner 2012 ein, innert derer die Buchung nicht schon am nächsten, sondern erst binnen drei Tagen auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben werden muss. Dazu Werner Böhler, Vorstandschef der Dornbirner Sparkasse und Sprecher der Vorarlberger Sparkassen, auf unsere Anfrage: „Die Ländle-Sparkassen machen davon ganz bewusst nicht Gebrauch, einfach um ein positives Signal an die Kunden abzusetzen. Die Geld-Branche war in jüngster Zeit derart heftig in den Schlagzeilen, dass wir eine hoffentlich wieder einmal gute Nachred’ mehr als nur vertragen können“, verwies Böhler auf den allein für sein Haus hochgerechneten Minderertrag von 180.000 Euro im Jahr, der primär aus dieser Ein-Tages-Valutierung, teilweise aber auch aus der entfallenden Kontoschließungsgebühr für Neukunden resultieren wird.

Besagte Gutschrift am Folgetag betrifft elektronische Zahlungsaufträge in Euro. Überweisungen in Papierform dürfen einen Tag mehr brauchen. Nicht auf Euro, aber auf eine EWR-Mitgliedswährung lautende Überweisungen sind in maximal vier Bankwerktagen am Empfängerkonto gutzuschreiben. Welchen Umfang hat der mit dem Ausland abzuwickelnde Zahlungsverkehr generell? Christian Masal, Zahlungsverkehr-Verantwortlicher der Dornbirner Sparkasse: „Der Auslandsverkehr mit höheren Spesen macht in unserem Haus zwischen einem und zwei Prozent der Buchungen aus. In Euro vorgenommene Zahlungen in ein EU-Land sind bei uns bis zu einer Höhe von 50.000 Euro nämlich Inlandszahlungen gleichgestellt, sofern so genannte IBAN, Bankleitzahl und Spesenteilung vorliegen.“ Die Überweisungsspesen im Auslandszahlungsverkehr sind im Falle der Dornbirner Sparkasse so definiert, dass 0,15 Prozent des überwiesenen Betrages, mindestens jedoch 8 Euro in Anrechnung kommen.

Das neue Gesetz stärkt auch Konsumentenrechte im Zusammenhang mit Abbuchungen vom Konto. Unberechtigte Abbuchungen – etwa ein vom Stromlieferanten oder der Versicherung eingezogener, nie und nimmer plausibler Betrag – kann man künftig bis 56 (statt bisher 42) Tage ab der Belastung ohne Angabe von Gründen rückrechnen lassen. Für Reklamationen wegen nicht autorisierter Abbuchungen räumt das neue Gesetz sogar 13 Monate Einspruchsfrist ein. Böhler: „Ich denke da an Anrufe unbekannter Firmen, die telefonisch zu Gewinnspielen einladen und dazu auch Kontodaten aushorchen. Es kommt aber auch vor, dass eine Bank irrtümlich einfach eine falsche Kontonummer belastet. In diesem Zusammenhang legen wir einmal mehr regelmäßige Kontrolle der Kontoauszüge ans Herz, manche Kunden schauen die ein ganzes Jahr lang nicht an“, verwies der Vorstandschef auf die dann umso schwierigere Identifikation unberechtigter Lastschriften.

Last but not least regelt das neue Zahlungsdienstegesetz auch die Darstellung von Gebühren klar. Überweisungsbeträge müssen dem Empfänger in voller Höhe gutgeschrieben werden, allenfalls entstandene Spesen (etwa bei Fremdwährungen) sind separat abzubilden. Auch hier, so Böhler, hätten die Ländle-Sparkassen keinen Handlungsbedarf, da die neue Vorgabe im Sektor seit langem Usus sei.

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