Zwei Jahresgehälter bot die beklagte Gemeinde dem von ihr gekündigten Amtsleiter für eine gütliche Einigung vor Gericht. Zudem würde sein Mietvertrag in der Gemeindewohnung um zehn Jahre verlängert, sagte Beklagtenvertreter Bertram Grass.
Der klagende Ex-Gemeindesekretär lehnte den Vergleichsvorschlag jedoch auch gestern in der Verhandlung im anhängigen Arbeitsprozess am Landesgericht Feldkirch ab. Der von Dieter Fußenegger anwaltlich vertretene Kläger will, dass die Dienstgeberkündigung gerichtlich für rechtsunwirksam erklärt wird. Er möchte wieder als Amtsleiter in der Gemeinde arbeiten. Die Gemeinde beschäftigt inzwischen jedoch einen anderen Gemeindesekretär.
Das Landesgericht hat der Klage stattgegeben. Denn die Kündigung durch den Dienstgeber sei sittenwidrig gewesen. Die Leistungsbeurteilung durch den Bürgermeister war für 2011 noch eine gute gewesen, für das Jahr 2012 aber plötzlich eine schlechte. Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) hat das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und neuerliche Verhandlungen in Feldkirch angeordnet.
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