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Geistig behinderte Frau sexuell missbraucht

Der Angeklagte wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt.
Der Angeklagte wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt. ©VOL.AT/Eckert
Zum zweiten Mal wegen eines Sexualdeliktes verurteilt – zwei Jahre Haft.

Von Christiane Eckert / VOL.AT

Drei Verurteilungen hat der 21-jährige Somalier bereits, nun kam die vierte dazu. Neben Eigentumsdelikten wie Einbruch und Diebstahl hat sich der junge Asylweber offenbar auch sexuell nicht unter Kontrolle. War es zuletzt sexuelle Belästigung, was ihm einen Schuldspruch bescherte, ist es nun der Sexuelle Missbrauch einer psychisch beeinträchtigen Person. Die Frau ist knapp 50, laut psychiatrischem Gutachten ist sie jedoch auf dem Stand einer Siebenjährigen. Als sie im Sommer gegen fünf Uhr morgens Zigaretten holen ging, nutzte dies der Somalier aus und drängte die Frau in irgendeiner Ecke in Bahnhofsnähe zum Geschlechtsverkehr. Sex, so der Psychiater, sei ein Vorgang, dessen Bedeutung sie nicht zu verstehen vermag.

Noch mehr am Kerbholz

Neben dem Sexualdelikt hat der Bursch noch in eine Trafik eingebrochen, Zigaretten und Geld gestohlen. In der Justizanstalt wehrte er sich gegen eine Kontrolle, legte sich mit der Wache an, was einen Widerstand darstellt. Was den Sex betrifft, behauptet der Angeklagte, es sei einvernehmlich gewesen, die Frau habe noch gesagt, ihr gefielen Afrikaner. Das Opfer hat sich jedoch selbständig zur Polizei begeben, war leicht verletzt und sagte, dass es das nicht ok gefunden habe, weil es das nicht gewollt habe. Für den Schöffensenat sind die Angaben klar. Der Mann wird verurteilt. Zu 15 Monaten Haft, dazu kommen neun Monate offene Bewährungsstrafe, somit zwei Jahre. Das akzeptiert er. Als er jedoch ins Gefängnis zurückgebracht wird, rastet er aus und nur mit vier Wachleuten ist es möglich, den Heißläufer wieder hinter Gitter zu bringen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Kommentar von Christiane Eckert:

Unverschämt und unglaubwürdig              

„Es tut mir leid, ich habe Fehler gemacht, ich entschuldige mich dafür“, scheint der 21-Jährige bei seinem Schlusswort noch Reue zu zeigen. Doch wenig später tickt er ohne jeden Anlass völlig aus. Nachdem die Verhandlung zu Ende ist, muss er zurück ins Gefängnis. Endlos stellt er noch Fragen, die Richter Richard Gschwenter geduldig beantwortet. Schlussendlich deuten die Wachebeamten, den Rückweg anzutreten, doch „What!!“ faucht der 21-Jährige die Beamten an. Er gestikuliert wild herum, will nicht gehen, zeigt sich unwirsch, schimpft. Die Beamten, immer noch ruhig und kontrolliert, müssen ihn am Arm hinausbringen, doch da legt der Bursch erst richtig los.

Zukunft vorprogrammiert

Die Justizwache muss den Mann am Boden festhalten und zwei weitere Mann Verstärkung holen. Sie dürfen ihm nicht wehtun, umgekehrt ist es dem jungen Mann egal, wen er sie erwischt. Er schreit hysterisch herum, völlig ohne Grund, schlussendlich wird er mit vier Beamten zurück gebracht. Ihm wurde alles erklärt, er durfte ausreden, Fragen stellen, die Verhandlung läuft ruhig und korrekt, wie es sich gehört und einen Moment scheint es so, als wäre ein Funke von Reue und Respekt im Raum. Doch wenig später wird klar, es war nur Show und die nächsten Verfahren wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt werden nicht lange auf sich warten lassen.

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