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Geisterfahrer kämpft um seinen Führerschein

Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts aufgehoben
Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts aufgehoben ©APA/Bilderbox
Der Verwaltungsgerichtshof hob Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts auf. Geisterfahrer erhält damit neue Chance auf Lenkberechtigung.

Ein Vorarlberger Geisterfahrer darf nach zwei Jahren ohne Lenkberechtigung darauf hoffen, seinen Führerschein doch wieder zurückzuerhalten. Denn der Verwaltungsgerichtshof hat jetzt eine vom Feldkircher Anwalt German Bertsch bekämpfte Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben. Das Landesverwaltungsgericht hatte zuvor den Antrag des Autofahrers auf Rückgabe des Führerscheins abgelehnt.

Nach Ansicht des Höchstgerichts in Wien ist dem Bregenzer Verwaltungsgericht ein gravierender Verfahrensfehler unterlaufen. Demnach hätte der medizinische Amtssachverständige ein vom Autofahrer bestelltes psychiatrisches Gutachten nicht einfach ausblenden dürfen. Der Facharzt für Psychiatrie hatte dem Autofahrer nach positiven Tests bescheinigt, inzwischen gesundheitlich wieder verkehrstauglich zu sein. Unter Auflagen, etwa Alkoholkontrollen, könne ihm der Führerschein wieder ausgefolgt werden.

Das Landesverwaltungsgericht sprach, wie zuvor die BH Bregenz, dem Geisterfahrer aber die gesundheitliche Eignung zum Autofahren ab. Vor allem deshalb, weil er einen verkehrspsychologischen Test nicht bestanden hatte. Aber eine negative verkehrspsychologische Stellungnahme allein „muss nicht zwingend zur Verneinung der gesundheitlichen Eignung führen“, meint der Verwaltungsgerichtshof und verweist dazu auf seine Rechtsprechung.

Der mit 1,92 Promille alkoholisierte Unterländer ist am 16. April 2014 auf der Rheintalautobahn A 14 zwischen Wolfurt und Weiler mit seinem Auto 22,3 Kilometer weit als Geisterfahrer unterwegs gewesen. Dabei ist es zu keinen Verkehrsunfällen gekommen. Wegen der Geisterfahrt wurde dem Autolenker aus dem Bezirk Bregenz der Führerschein zunächst für 15 Monate entzogen, bis 16. Juli 2015. Am 16. Februar 2015 fiel er beim verkehrspsychologischen Test durch. Daraufhin entzog ihm die BH die Lenkberechtigung unbefristet, weil er gesundheitlich nicht zum Autofahren geeignet sei.

Den BH-Bescheid bekämpfte der Mann erfolglos beim Landesverwaltungsgericht. Der dagegen von Anwalt Bertsch ausgeführten außerordentlichen Revision war nun aber beim Verwaltungsgerichtshof Erfolg beschieden.

Rechtswidrig war aus Sicht des Verwaltungsgerichtshofs die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts auch noch aus einem zweiten Grund: Weil in Bregenz keine mündliche Verhandlung durchgeführt worden sei.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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