Geiger soll in der so genannten Sauna-Affäre dem befreundeten Betreiber eines Rotlicht-Etablissements einen Razzia-Termin verraten haben, was er entschieden bestreitet.
Sollte es notwendig sein, könnte sich das zunächst auf zwei Verhandlungstage anberaumte Verfahren in die Länge ziehen. Falls das Gericht nämlich den Angaben Geigers keinen Glauben schenken sollte, er habe Wolfgang B. beim inkriminierten Treffen am 9. März 2006 im Cafe Schottenring kein Amtsgeheimnis verraten, möchte Ainedter die Beamten laden, die gegen Geiger ermittelt hatten.
Laut Ainedter war deren Amtshandlung nämlich rechtswidrig, wie er Wochenende im Gespräch mit der APA erklärte: Sie haben gegen ihren Vorgesetzten ermittelt, statt das Büro für Interne Angelegenheiten einzuschalten. Dabei wäre es eindeutig in den Kompetenzbereich der BIA gefallen, sich darum zu kümmern, legte Ainedter dar.
Geigers Treffen mit Wolfgang B. wurde observiert, zumal gegen letzteren seit längerem Ermittlungen wegen Verdachts auf Menschenhandel, Zuführung zur Prostitution und Zuhälterei im Laufen waren. Aus dem Observationsbericht und Telefonüberwachungsprotokollen soll sich laut Anklage der Verdacht erhärtet haben, Geiger habe seinem Bekannten gesteckt, dass am selben Abend in dessen Sauna eine Razzia geplant sei.
Für den Staatsanwalt stellt das weit mehr als den bloßen Verrat eines Amtsgeheimnisses dar: Geiger habe als Entscheidungsträger eine Amtshandlung, die nicht die seine war, verhindert, somit seine Befugnis, in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich missbraucht und die Republik in ihrem Recht auf ordentliche Vornahme dieser Amtsgeschäfte geschädigt. Sollte Geiger schuldig gesprochen werden, drohen ihm zwischen sechs Monate und fünf Jahre Haft.
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