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Geheime Akten aufbewahrt: Chef der Spionageabwehrabteilung entlassen

Die Entlassung soll nicht im Zusammenhang mit der BVT-Affäre stehen.
Die Entlassung soll nicht im Zusammenhang mit der BVT-Affäre stehen. ©APA (Sujet)
Der Chef der Spionageabwehrabteilung, welcher ebenfalls als Beschuldigter in der BVT-Affäre gilt, wurde am Donnerstag vom Innenministerium entlassen. Er soll geheime Akten zu Hause aufbewahrt haben.
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Einer der Beschuldigten in der Affäre um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) soll am Donnerstag vom Innenministerium entlassen worden sein. Das berichtete “Die Presse” online.

Die Entlassung des Chefs der Spionageabwehrabteilung soll aber nichts mit der BVT-Affäre zu tun haben. Dem Mann wird vorgeworfen, als geheim klassifizierte Akten zu Hause aufbewahrt zu haben. Diese sollen bei der Hausdurchsuchung sogar bei ihm belassen worden sein. Es soll sie einen Tag nach seiner Suspendierung zurückgegeben haben. Der Mann soll nach Eigenangaben die Akten zu Hause aufbewahrt haben, weil er im Pflegeurlaub für seine Tochter von zu Hause gearbeitet habe.

Spionage-Chef soll geheime Akten zu Hause aufbewahrt haben

Der Anwalt des entlassenen Spionagabwehrchefs will laut “Presse” gegen die Entlassung arbeitsrechtlich vorgehen: “Einen Mitarbeiter eines Ministeriums dafür zu entlassen, weil er – wie in diesem Fall sogar während eines Pflegeurlaubes – auch von zu Hause aus gearbeitet hat, ist absurd und lebensfremd”, wird Helmut Engelbrecht in dem Artikel zitiert.

Angesichts der knappen Personalsituation sei dies sogar unumgänglich gewesen, argumentiert er. “Schriftstücke wurden dabei stets sorgfältig aufbewahrt, so dass kein widerrechtlicher Zugriff durch Dritte erfolgen konnte. Die Entlassung ist auch deshalb verfehlt, weil dieser Vorwurf dem Ministerium schon seit Monaten bekannt war.” Die Entlassung sei daher jedenfalls verfristet.

BMI: Dienstpflichtverletzung Entlassungsgrund

Das Innenministerium bestätigte am Donnerstagabend die Entlassung eines Beamten im BVT. Die Entlassung habe aber nichts mit der BVT-Affäre zu tun, es handle sich vielmehr um eine Dienstpflichtverletzung. Die Dienstbehörde habe aufgrund der Schwere dieser Verfehlung nicht anders handeln können, hieß es aus dem Innenressorts gegenüber der APA. “Nach Kenntnis des vollen Sachverhaltes hat die Dienstbehörde aufgrund der Schwere der Dienstpflichtverletzung nach Geheimschutzordnung und Informationssicherheitsgesetz gegen einen Referatsleiter des BVT die Entlassung ausgesprochen”, so das Statement des Innenressorts.

Die Akten, die der Betroffene mit nach Hause genommen hatte, hätten das BVT aus Geheimhaltungsgründen gar nicht verlassen dürfen. Hier geht es um den Schutz vor dem Zugriff durch Dritte auf die sensiblen Dokumente, der nur in den Räumlichkeiten des BVT gewährleistet ist.

(APA/Red)

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