Gegenseitige Blockaden bringen den Familien nichts
Gegenseitige Blockaden aus persönlichen oder ideologischen Gründen bringen die Familien keinen Schritt weiter, sagt Martin Hefel, Obmann des Vorarlberger Familienverbandes, und appelliert an die Ministerinnen Bures und Kdolsky, das Wohl der Familien im Auge zu behalten und sachpolitische Überlegungen in den Mittelpunkt zu stellen. Dass die Vorlage zur Reform des Kinderbetreuungsgeldes im heutigen (19.9.07) Ministerrat abgelehnt wurde, hat für Hefel auch eine positive Seite: Es ist eine zweite Chance, Reformvorschläge aus den zahlreich eingegangenen Stellungnahmen in die Gesetzesvorlage einzuarbeiten und die Zuverdienstgrenze ersatzlos zu streichen.
Die Zuverdienstgrenze zum Kinderbetreuungsgeld ist ein Systemfehler, deren Abschaffung primär eine politische und keine finanzielle Frage ist, ist Hefel überzeugt. Von der vorgeschlagenen Alternative, wahlweise auch eine Arbeitszeitgrenze einzuführen, hält der Obmann des Familienverbandes nichts. Bei einer Arbeitszeitgrenze ergeben sich dieselben Probleme wie bei einer betragsmäßigen Zuverdienstgrenze. Die Arbeitnehmer/innen werden genauso wie bei der betragsmäßigen Grenze zum Umgehen der Gesetze ermuntert. Abgesehen davon, dass die bei der Sozialversicherung gemeldeten Arbeitsstunden nicht den tatsächlichen Arbeitsstunden entsprechen müssen, ist es bei freien Dienstnehmerinnen oder dort, wo beispielsweise mehrere Arbeitsverhältnisse wie Teilzeitarbeit oder geringfügige Beschäftigung bestehen, extrem schwierig und kaum nachvollziehbar, auf Arbeitszeitgrenzen abzustellen.
Die geplante Erhöhung der Brutto-Zuverdienstgrenze um 133 Euro auf 1350 Euro pro Monat ist marginal, sagt Hefel. Laut Evaluierungsstudie, die vom Österreichischen Institut für Familienforschung durchgeführt wurde, besteht der primäre Modifikationsbedarf in der Regelung der Zuverdienstgrenze. Ob mit der geplanten marginalen Erhöhung dem Ergebnis der Evaluierungsstudie Rechnung getragen wird, bezweifle ich stark. Anstatt die Eltern zu bevormunden, sollten wir ihre Wahlfreiheit stärken, sagt Hefel und fordert die ersatzlose Streichung der Zuverdienstgrenze. Mit dem Kinderbetreuungsgeld wird die Betreuungsleistung abgegolten, egal ob sie selbst erbracht oder zugekauft wird, erinnert der Obmann des Vorarlberger Familienverbandes an die Intention des Kinderbetreuungsgeldes. (Quelle: Vorarlberger Familienverband)