Naturschutzanwältin Katharina Lins kritisiert, dass bei wirtschaftlichen Fragen einerseits und bei Naturschutzthemen andererseits mit zweierlei Maß gemessen wird.
Die Interessensabwägung sei im Fall Mellau-Damüls mangelhaft und habe deshalb zu einem falschen Ergebnis geführt, so der ORF. Wirtschaftlicher Erfolg unzureichend belegt
Die angelblich bedeutenden öffentlichen Interessen dieses Projektes würden durch eine Stellungnahme des Landes zu beweisen versucht. Der Gutachter wird aber nicht genannt, heißt es in der Berufung.
Während die vielzitierten positiven wirtschaftlichen Auswirkungen in keiner Weise belegt sind, spricht die Bezirkshauptmannschaft im Bescheid von teils massiven Beeinträchtigungen der Interessen der Natur, so Lins.
Bescheid soll aufgehoben werden
Lins verlangt deshalb die Aufhebung des gesamten Bescheides. In einer umfangreichen Stellungnahme der Alpenschutzkommission wird außerdem festgehalten, dass die völkerrechtlichen Verträge der Alpenkonvention falsch oder unzulänglich angewendet wurden.
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