Der Jugendbeirat des Landes soll im Auftrag Schmids diese Frage
prüfen. Derzeit ist es laut Jugendgesetz erlaubt, Kindern und
Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
alkoholische Getränke und Tabakwaren zu verkaufen bzw. zu
überlassen, wenn sie diese nicht selbst konsumieren,
sondern z.B. für ihre Eltern mitnehmen wollen.
Landesrätin Schmid ist für eine Verschärfung dieser
Bestimmung: Die Abgabe von Alkohol und Nikotin an
Jugendliche unter 16 soll gänzlich verboten werden. „Das
wäre auch ein klares Signal im Sinne des Jugendschutzes“,
so Schmid.
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