Es handelt sich um eines der jüngsten rot-grünen Leuchtturmprojekte – auch wenn es wohl noch dauern wird, bis in diesem Zusammenhang tatsächlich etwas gebaut wird: Morgen, Donnerstag, tritt die Widmungskategorie “Geförderter Wohnbau” in Kraft. Bei Neuwidmungen ab einer gewissen Größe müssen zwei Drittel der Fläche künftig für geförderten Wohnbau reserviert werden.
Der Passus in der neuen Bauordnung war im vergangenen November im Landtag beschlossen worden. Die Regelung wird bei einer Neuwidmung ab einer Wohnnutzfläche von 5.000 Quadratmetern schlagend. Betroffen sind Bereiche, die als Wohngebiet oder als gemischtes Baugebiet ausgewiesen sind. Auch bei neuen Hochhäuser würde dies zum Tragen kommen. Nicht betroffen sind hingegen Einfamilienhäuser.
Stadt Wien kann Ausnahmen erlauben
In bestehende Widmungen wird durch die Novelle nicht eingegriffen. Auch kann die Stadt Ausnahmen erlauben, etwa dann, wenn städtebaulich gewünschte Projekte nur schwer zu finanzieren wären – was etwa bei der Überbauung von Bahnflächen der Fall sein könnte.
“Ich weiß, dass dieses Gesetz eine kräftige Maßnahme ist. Aber ich bin in die Politik gegangen, um konkrete Verbesserungen für die Wienerinnen und Wiener zu erreichen. Leistbares Wohnen ist bei uns kein Privileg für Besserverdiener”, betonte Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) in einer Mitteilung.
Die Grundstückspreise seien in den vergangenen Jahren gestiegen – und hohe Grundkosten würden zu erhöhten Miet- und Wohnungspreisen führen. Für Bauträger, die geförderten Wohnraum errichten, werde es dadurch immer schwieriger, geeignete Flächen dafür zu sichern, begründete die Ressortchefin die Maßnahme.
(APA/Red)
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