25 Fachärzte haben den 39-jährigen Berufsunfähigen begutachtet und ihn bei fünf zwangsweisen Einlieferungen ins LKH Rankweil als gefährlich eingestuft.
Morddrohungen
Von Morddrohungen sprach die Amtsärztin, Anzeichen von Selbst- oder Eigengefährdung findet sich immer wieder in den Befunden. Das ist die medizinische Seite, die keinen Zweifel lässt, dass der Mann zumindest einer Kontrolle bedarf. Auf der rechtlichen Seite reichte es jedoch nicht aus, um eine dementsprechende Maßnahme auszusprechen.
Nicht ausreichend
Die Exfrau machte bei der Polizei noch detaillierte Angaben zur angeblichen Vergewaltigung. In der Hauptverhandlung entschlägt sie sich gemeinsam mit ihrer Tochter der Aussage. Mittlerweile ist ihr Leben in geregelten Bahnen, die Obsorge ist geklärt, das Besuchsrecht funktioniert. Sie will zur Vergangenheit nichts mehr sagen. Dass sie ihr Mann damals im Haus einsperrte, ist rechtlich belanglos. Er klemmte ein Holz unter die Türklinke, mit etwas Geschick hätte sie es hinaus geschafft. Juristisch kein Gefangenhalten, womit für den Richter unter dem Strich nichts mehr übrig bleibt.
Hinfällig
Keine Anlasstaten keine Einweisung. Dabei wäre es nur um eine bedingte Einweisung gegangen. Das heißt, ein Arzt kontrolliert in regelmäßigen Zeitabständen, dass der Patient die Medikamente einnimmt. Nur wenn er das nicht tut, kann eine stationäre Aufnahme veranlasst werden. Ich verstehe nicht, warum man sich so gegen diese bedingte Einweisung wehrt, rätselt auch Richter Peter Mück. So bleibt jenem Mann, der bereits in einer depressiven Phase sein eigenes Grabkreuz im Keller lagerte und in manischen Phasen Nobelkarossen auf Teufel komm raus bestellte die gesundheitliche Verantwortung selbst überlassen.
Primar Reinhard Hallers Einschätzung Die Zukunftsprognose ist nicht günstig wird somit überflüssig.
STICHWORT: Manisch-Depressiv
Abwechselnd krankhaft heiter und schwermütig; Patienten laufen während Hochphasen Gefahr, Medikamente abzusetzen. Krankheit ist nicht heilbar. 0,4 Prozent der Bevölkerung leiden an dieser Erkrankung, die meisten davon aber an einer gutmütigen Form. Lediglich 20 Prozent von den 0,4 Prozent unter der so genannten Zornmanie, die sich durch unkontrolliertes, zorniges, nicht nachvollziehbares Verhalten auszeichnet.
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