In Innsbruck ertrank am Montag eine Achtjährige, sie war ohne Aufsicht der Eltern ins tiefe Becken gegangen.
“Leider kommt es nicht selten vor, dass Eltern die Kleinen im Kinderbecken lassen und einen Kaffee trinken gehen”, so Franz Rein von der Initiative Sichere Gemeinden. Die geringe Wassertiefe sei jedoch kein Grund, die Aufsichtspflicht zu verletzen. “Besonders für Kleinkinder unter fünf Jahren kann schon eine geringe Wassertiefe eines Kinderbeckens zur Ertrinkungsfalle werden”, warnt Rein.
Selbstüberschätzung
Sein Rat: Die Kinder nie aus den Augen lassen und ab einem Alter von vier bis fünf Jahren Schwimmkurse mit den Kleinen besuchen. Zur Vorsicht mahnt der Sicherheitsexperte bei Schwimmhilfen: “Schwimmflügel als Schwimmhilfe bieten zwar eine gewisse Sicherheit, sie können aber nie die Aufsicht durch Erwachsene ersetzen”. Rein empfiehlt Eltern, darauf zu achten, dass ihre Kinder so genannte Mehrkammer-Schwimmflügel benutzen: “Die Einkammer-Systeme sind anfälliger für Beschädigungen”, warnt der Experte.
Doch es trifft nicht immer nur die Kleinen. Auch ungeübte oder zu waghalsige Schwimmer werden Opfer des Wassers. Selbstüberschätzung ist dabei die größte Gefahr. Ganz besondere Vorsicht ist beim Baden in freien Gewässern geboten. “Vor allem die Gruppe der über 50-jährigen Männer ist dort gefährdet, da die Überschätzung der eigenen Kräfte in dieser Altersgruppe am stärksten ausgeprägt ist”, so Rein.
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