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"Gefahr für Familie": Zwölf Monate Haft und Einweisung für Familienvater

Die Festnahme des Mannes an einer Wolfurter Tankstelle sorgte für Aufsehen.
Die Festnahme des Mannes an einer Wolfurter Tankstelle sorgte für Aufsehen. ©VOL.AT/Leserreporter
Am Landesgericht Feldkirch musste sich am Mittwoch jener 48-jährige serbische Familienvater vor Gericht verantworten, welcher im August vergangenen Jahres seine Familie mit dem Tod bedroht hatte. Die Situation eskalierte schließlich an einer Wolfurter Tankstelle.
Mann übergoss sich mit Benzin
"Schuss in Polizeiauto gerechtfertigt"

Nach einem Streit bedrohte er unter anderem seine Frau mit einem Messer, ständige Einmischungen seitens der Großeltern belasteten die Situation zusätzlich. Außerdem gab es Auseinandersetzungen wegen des kleinen Sohnes. Der Mann drohte schließlich alle umzubringen, falls er sein Kind nicht mehr sehen dürfe. Die Situation eskalierte.

Eskalation an Wolfurter Tankstelle

Der Mann fuhr zu einer Tankstelle in Wolfurt, übergoss sich mit Benzin und drohte sich anzuzünden. Er rammte ein Polizeiauto, raste auf Polizisten los und versuchte sich der Festnahme zu widersetzen. Der Fall sorgte damals vorarlbergweit vor allem deshalb für Aufsehen, weil die Beamten einen Warnschuss in den Reifen des eigenen Dienstwagens abfeuerten. (“Polizisten bedroht und sich selbst mit Benzin übergossen“)

Guter Vater – aber sehr leicht kränkbar

In der Verhandlung weinte der Mann immer wieder. Er beteuerte, dass er doch nur ein guter Vater habe sein wollen. Eine Bekannte der Familie bestätigte, dass der 48-Jährige wirklich ein Vorzeigevater war, zudem hilfsbereit und nett.

Andererseits kann der Mann aber auch sehr emotional reagieren, wenn etwas nicht nach seinen Vorstellungen läuft. Gerichtspsychiaterin Adelheit Kastner bezeichnete den Angeklagten als stur und leicht kränkbar. Wenn der Mann wieder in seine Familie zurückkehrt, geht von ihm erhebliche Gefahr aus, so das Gutachten.

Zwölf Monate, vier davon unbedingt, werden als Strafe für versuchte schwere Nötigung, versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt und versuchten unbefugten Gebrauch von Fahrzeugen ausgesprochen. Dazu muss der Mann in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, wo er so lange angehalten werden kann, bis er nicht mehr gefährlich erscheint. (red/Christiane Eckert)

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