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Gefahr auf ungeregelten Schutzwegen

Seit dem ersten Juli 2005 ist die Gefährdung von Fußgängern am Schutzweg ein Vormerkdelikt. Tatsache ist, dass nur die Hälfte der Autofahrer vor ungeregelten Schutzwegen anhält.

Das Kuratorium für Verkehrssicherheit hat vor kurzem erhoben, wie es um die Anhaltebereitschaft von Pkw-Lenkern in 30 und 50 km/h-Zonen bestellt ist. In Tempo 30-Zonen bleiben rund 59 Prozent der Pkw-Lenker stehen.

Sind 50 km/h erlaubt, sinkt dieser Prozentsatz auf etwa 51 Prozent. Prallen Mensch und Pkw bei 50 km/h zusammen, besteht ein 40-prozentiges Risiko, dass der Unfall tödlich endet, macht das Kuratorium aufmerksam.

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