Das Justizministerium will die im Regierungsprogramm vorgesehene Ausweitung der elektronischen Fußfessel angehen. Bisher können Häftlinge erst ab einer Reststrafe von einem Jahr in den elektronisch überwachten Hausarrest entlassen werden. Künftig soll diese Frist auf zwei Jahre verdoppelt werden, wie Minister Josef Moser (ÖVP) am Wochenende in der “Wiener Zeitung” sagte.
Keine Fußfessel Gewalt- oder Sexualverbrechern
Moser erwartet sich von der geplanten Novelle des Strafvollzugsgesetzes eine Entlastung der mit 9.000 Häftlingen überbelegten Gefängnisse. Außerdem will er eine Rechtsgrundlage zum Einsatz von “Bodycams” durch die Justizwache schaffen. Nicht genutzt werden soll die elektronische Fußfessel bei Häftlingen, die wegen Gewalt- oder Sexualverbrechen einsitzen. Die Möglichkeit des elektronisch überwachten Hausarrests besteht seit September 2010. Derzeit tragen 437 Häftlinge eine Fußfessel.
(APA/red)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.