von Seff Dünser/Neue
Mit der schlafenden Frau hat der Angeklagte nach den gerichtlichen Feststellungen in seinem Bett im Lecher Hotelzimmer im März 2018 Sex gehabt, bis die alkoholisierte 36-Jährige erwacht ist.
Dafür wurde der unbescholtene Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Haftstrafe von 21 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil sieben Monate. Als Teilschmerzengeld hat der Unternehmer dem Opfer 5000 Euro zu bezahlen. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Clemens Achammer meldete sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an.
Der Schuldspruch erfolgte wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person, mit einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren Gefängnis. Drei Haftmonate seien wegen der Verfahrensverzögerung abgezogen worden, weil das mutmaßliche Opfer lange nicht zur psychiatrischen Gutachterin gegangen sei, merkte Richter Mitteregger an.
Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Die Richter folgten aber den Zeugenangaben des mutmaßlichen Opfers. Demnach schlief die durch Alkohol und Kokain beeinträchtige Frau im Hotelzimmer des Angeklagten auf einer Couch. Bekleidet war sie dabei nur mit einem Handtuch, das ihre Geschlechtsteile nicht bedeckte. Der Angeklagte trug sie nach Überzeugung der Richter in sein Bett und vollzog dort den Geschlechtsverkehr mit der schlafenden Frau.
Der Angeklagte und sein Freund gönnten sich wieder einmal einen Ski- und Sexurlaub in Lech. Dazu ließen die beiden Unternehmer aus Oberösterreich zwei russische Prostituierte von Moskau nach Salzburg einfliegen. Der Freund des Angeklagten nahm auch die 36-Jährige aus dem Osten Österreichs mit an den Arlberg, mit der er schon zuvor sexuell verkehrt hatte.
Mehrmals von Frau abgewiesen
Der Angeklagte erhoffte sich, so die Richter, auch sexuelle Abenteuer mit der 36-Jährigen, wurde von ihr jedoch mehrmals abgewiesen. Deshalb hat er aus Sicht des Schöffensenats die Gelegenheit ausgenützt und sie missbraucht, als sie im angeschlagenen Zustand in seinem Zimmer schlief.
Von den angeklagten zwei sexuellen Belästigungen vor dem Missbrauch wurde der Angeklagte mangels nachweisbarem Tatvorsatz freigesprochen. Während der Fahrt nach Lech hat er laut Urteil der 36-Jährigen an den Po gegriffen. Ein anderes Mal, am Tag vor dem Missbrauch, hat er ihre Hand zu seinem Penis geführt
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