Der 36-Jährige wollte seinen bulgarischen Führerschein in Österreich umschreiben lassen. Er lebt seit Jahren hier. Doch da fiel auf, dass sowohl Daten als auch das Foto nachträglich „getauscht“ wurden. Das kriminaltechnische Untersuchungslabor ist sich da seiner Sache sehr sicher. „Ich habe in Bulgarien Kurse besucht, die Prüfung gemacht und den Schein in der Fahrschule abgeholt“, beteuert hingegen der Angeklagte.
Schuldspruch klar
„Haben Sie die Daten nicht kontrolliert?“, wollte Richterin Nadine Heim vom Angeklagten wissen. „Das muss die Polizei wissen. Ich habe nur die Vorderseite angesehen, reingeschaut habe ich nicht, sondern die Papiere einfach mitgenommen“, so der Angeklagte. Für die Richterin ist der Schuldspruch wegen Fälschung besonders geschützter Urkunden allerdings klar. Sie kauft dem Beschuldigten seine Geschichte nicht ab. Im Führerschein war als Ausstellungsdatum 2005 angeführt, gemacht haben will ihn der Mann allerdings erst 2010. Warum falsche Daten enthalten sind, kann er nicht erklären. Es sei ihm nie aufgefallen, behauptet der Familienvater.
Will er weiterhin Auto fahren, muss er auf jeden Fall die Führerscheinprüfung in Österreich bestehen.
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