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Geduldprobe für Sticker

Was die Visa-Handhabe für Kundenbesuche aus Nigeria betrifft erwarte man sich laut Wirtschaftskammer bis "Mitte Woche" positive Vorschläge aus dem Ministerium.

Es gibt Signale, dass man den Anliegen der Vorarlberger Sticker – was die Visa-Handhabe für Kundenbesuche aus Nigeria betrifft – Rechnung tragen möchte; es ist aber noch völlig offen, ob die unterbreiteten Vorschläge von den Stickern selbst als ausreichend praktikabel eingestuft werden.“

Das berichtete die Außenwirtschaftsreferentin der Wirtschaftskammer Vorarlberg, Mag. Susanne Busswald, auf unsere Frage, ob sich in Sachen Sticker-Visa endlich eine Lösung abzeichnet. Zumal die Sticker selbst schon um den 10. März herum von drohender Existenzgefährdung für den Fall gesprochen hatten, dass nicht in längstens zwei, drei Wochen ein Ausweg aus dem Defacto-Einreiseverbot für Kunden aus Nigeria gefunden werde. „Ohne diese Geschäftspartner, die bis zu vier Fünftel unserer Produktion abnehmen, müssen wir die Stickereilokale schließen und bis zu 2000 Beschäftigten kündigen“, hatte Günter Rauch von der Lustenauer Riedesser GmbH das Dilemma auf den Punkt gebracht.

Busswald berichtete, dass Vorarlberg beim Innenministerium einen Vorschlag für Verfahrenserleichterungen eingebracht hat. „Wir haben vollstes Verständnis dafür, dass das Innenressort Sicherheitsaspekten oberste Priorität einräumt. Wir sehen auch ein, dass es für gewöhnliche Antragsteller auf ein Einreisevisum einer Konsultationspflicht im Rahmen der Schengen-Bestimmungen bedarf. Wir sähen aber als genauso vertretbares Entegegenkommen an, dass – wenn die Einlader erfahrene, etablierte und seriöse Stickereiunternehmen sind und wenn die Eingeladenen langjährige, seriöse, für die Branche lebenswichtige Geschäftspartner aus Nigeria sind – dass dann auf dieses zeitraubende Konsultationsverfahren verzichtet wird“, präzisierte Busswald die Vorstellungen der Vorarlberger. Zumal ja jeder einladende Sticker eine „Generalverpflichtungserklärung“ für den Eingeladenen unterzeichnet, mit der er quasi für jedes mögliche Fehlverhalten des Geschäftskunden haftet.

Diese Generalverpflichtungserklärung nimmt den einladenden Sticker in der Tat ordentlich in die Pflicht. Im Fall des Falles haftet er für medizinische Betreuung und Betreuungskosten des Gastes, für Unterhalt und Unterkunft, für Fürsorgeleistungen, notfalls auch für Abschiebekosten. Die öffentliche Hand hält sich also so gut wie hundertprozentig schadlos.

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