Denn jedes der drei Bodenseeländer Deutschland, Schweiz und Österreich hat auf dem See seien eigenen Zuständigkeitsbereich. Und während die Schifffahrtsordnung auf dem ganzen See gilt, sind die Verwarnungs- und Bußgelder nicht einheitlich.
Wird man beispielsweise ohne Schwimmwesten an Bord erwischt zahlt man bei der deutschen Wasserschutzpolizei mindestens 35 Euro, die Schweizer Seepolizei will 33 Euro und die heimische Seegendarmerie gibt sich bereits mit 14 Euro zufrieden.
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