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Gebührenbefreiung für Hochwasser-Opfer

Hochwasser-Opfer sollen von Verwaltungsabgaben teilweise befreit werden. Das gilt für Dokumente, die beim Hochwasser verloren gingen, und für Amtshandlungen im Zusammenhang mit den Schäden.

Die Gebührenbefreiung soll laut ORF zusammen mit bundesrechtlichen Gebührenänderungen auch für künftige Naturkatastrophen gelten.

Die vier Klubobleute wollen am Mittwoch in der Landtagssitzung einen gemeinsamen Antrag einbringen.

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