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Gebühren steigen: Warum du im November weniger Lohn bekommst

Ab 15. November wird die E-Card-Gebühr fast verdoppelt. das hat Auswirkungen auf das Netto-Gehalt.
Ab 15. November wird die E-Card-Gebühr fast verdoppelt. das hat Auswirkungen auf das Netto-Gehalt. ©Canva
Ab 15. November wird die E-Card deutlich teurer: Statt 13,80 Euro werden künftig 25 Euro fällig. Für viele Vorarlberger bedeutet das ein kleineres Nettogehalt – doch es gibt Ausnahmen. Wer jetzt zahlen muss – und wer nicht.

E-Card-Gebühr steigt am 15. November deutlich

Eine spürbare Teuerung steht bevor: Die E-Card-Gebühr in Österreich wird zum 15. November 2025 fast verdoppelt. Laut Arbeiterkammer steigt das sogenannte Serviceentgelt für das Jahr 2026 von bisher 13,80 Euro auf 25 Euro.

So wirkt sich die Gebührenerhöhung auf das Gehalt aus

Die Gebühr wird automatisch vom Arbeitgeber oder von der auszahlenden Stelle – wie etwa dem Arbeitsmarktservice (AMS) – einbehalten. Damit bleibt weniger Netto vom Brutto. Besonders für Geringverdiener kann das zu einem finanziellen Engpass führen.

Diese Gruppen sind von der Zahlung ausgenommen

Nicht alle müssen die 25 Euro entrichten. Wer sozial besonders schutzbedürftig ist und deshalb etwa von der Rezeptgebühr befreit ist, muss auch das E-Card-Entgelt nicht zahlen. Das betrifft mitversicherte Angehörige, Kinder, Pensionisten sowie Präsenz- und Zivildiener, Asylwerber in Grundversorgung und andere befreite Gruppen. Wichtig: Ein Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung gilt automatisch auch für die E-Card-Gebühr – und umgekehrt.

Wo die E-Card gültig ist – und wann ein zusätzlicher Schein nötig ist

Die E-Card ist nicht nur in Österreich gültig: Auf ihrer Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte. Diese gilt laut Arbeiterkammer bei Vertragspartnern in allen EU-Staaten sowie unter anderem in der Schweiz, Norwegen und Großbritannien. In der Türkei hingegen ist ein zusätzlicher Auslandsbetreuungsschein erforderlich, der bei der ÖGK beantragt werden muss.

(VOL.AT)

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