AA

Gebührenpflicht im Vorkloster

Angekündigt waren die neuen gebührenpflichtigen Zonen im Vorkloster schon seit Wochen, was viele Badegäste jedoch übersehen hatten ist, dass sie am 1. Juli in Kraft traten.

Seither muss man für das Abstellen von Kraftfahrzeugen beim Wocherhafen bzw. der Achsiedlungsstraße 50 Cent pro Stunde oder 3,50 Euro pro Tag bezahlen. Beim Parkplatz „Segelclub“ (Meinradgasse) und dem Festspielhausparkplatz (Parkplatz Ost) trat die Gebührenerhöhung von 50 auf 70 Cent (Tagesgebühr 4,50 Euro) bzw. die Ausdehnung der Gebührenpflicht auf die Zeit von 6 bis 23 Uhr ebenfalls am 1. Juli in Kraft.

Die ersten Erfahrungen: „Am vergangenen Wochenende kamen rund 4000 Euro an regulären Parkeinnahmen zusammen“, weiß Hannes Angerer von der Verwaltungspolizei. Wobei man am Samstag, dem „Tag der offenen Tür“ beim Festspielhaus, sämtliche verfügbaren Augen zudrückte und nicht strafte. „Gäste halten sich an die neuen Verordnungen, die Einheimischen haben noch Probleme damit, sie sind es eben nicht gewohnt, auch am Wochenende Parkgebühren zu bezahlen“, berichten die Verwaltungspolizisten, die von drei auf fünf Mann aufgestockt werden müssen, um eine lückenlose Überwachung gewährleisten zu können. „Jetzt im Sommer haben wir das zusätzliche Problem, dass die Leute natürlich auch auf Urlaub gehen möchten und mir damit ständig ein Mann fehlt“.

Ab kommenden Samstag wird dann der Parkplatz West („Zirkusparkplatz“) in den Abendstunden ab 18 Uhr bewirtschaftet. Das Inkasso der Parkgebühren übernimmt dabei eine private Firma, die die Parkplätze bei der Dornbirner Messe bereits seit Jahren professionell managt. „Wer vor 18 Uhr einfährt, zahlt nichts“ betont der Bregenzer Bürgermeister. Damit wird vermieden, dass Badegäste zur Kassa gebeten werden. Diese Regelung gilt vorerst bis 15. September.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Gebührenpflicht im Vorkloster