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ÖGB Vorarlberg begrüßt Offenlegung der Gehälter

Feldkirch -nbsp;Die verpflichtenden Einkommensberichte für Betriebe, die mit dem neuen Gleichbehandlungsgesetz nun endlich kommen, sind laut einer Aussendung des ÖGB Vorarlberg ein erster Schritt zur Verkleinerung der Einkommensschere.
Ein frauenpolitischer Meilenstein
"Mehr Einkommenstransparenz Gebot der Stunde"

„Damit wird eine langjährige Forderung der ÖGB-Frauen umgesetzt und wir kommen dem Ziel;`gleicher Lohn für gleiche Arbeit´; ein großes Stück näher“, freut sich Doris Pfeiffer, ÖGB-Landesfrauenvorsitzende anlässlich des 100. Internationalen Frauentags am 8. März. Die ÖGB-Frauen wollen aber weiter dranbleiben und machen daher in Verteil- und Betriebsaktionen auf ihre weiteren Forderungen aufmerksam: ein Mindestlohn von 1.300 Euro und die Pflichtversicherung für alle Beschäftigungsverhältnisse.

Das neue Gleichbehandlungsgesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten, die durchschnittlichen Löhne/Gehälter von Frauen und Männern betriebsintern offen zu legen. Das sei ein konkreter Schritt in Richtung Chancengleichheit, sagt Doris Pfeiffer vom ÖGB. Denn nun müssten sich die Betriebe erstmals konkret mit den Einkommensunterschieden zwischen Frauen und Männern auseinander setzen. Und: BetriebsrätInnen hätten mit den Einkommensberichten und ihrer Beweiskraft vor Gericht nun gute zusätzliche Instrumente, um Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Außerdem würden die Personalverantwortlichen für unbewusste Diskriminierungen sensibilisiert, ist die ÖGB-Landesfrauenvorsitzende überzeugt.

Als weiteren positiven Schritt bezeichnet Pfeiffer, dass in Stelleninseraten ab 1. März neben der Bezahlung auch angegeben werden müsse, welchen Kollektivvertrag die Unternehmen anwende und ob es die Bereitschaft zu Überbezahlungen gebe. Das verschaffe mehr Transparenz, von der letztlich alle ArbeitnehmerInnen profitierten.

Und diese Transparenz sei gerade in Vorarlberg absolut notwendig. Denn im Ländle seien die Lohnunterschiede zwischen vollzeitbeschäftigten Frauen und Männern mit 33 Prozent im Bundesländervergleich am größten.

Um die Einkommensschere weiter zu schließen, forderten die ÖGB-Frauen:

– Ein Mindesteinkommen von 1.300 Euro brutto bei Vollzeitbeschäftigung im Kollektivvertrag – das entspricht einem  Nettoeinkommen von etwas über 1.050 Euro.

– Gleiches Einkommen für gleichwertige Arbeit.

– Gerechte Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit.

– Mehr Frauen in Führungspositionen durch eine verpflichtende Frauenquote: Derzeit liegt der Anteil der weiblichen Vorstände in den Top 200 Unternehmen in Österreich laut einer aktuellen AK-Studie bei lediglich 4,4 Prozent.

– Die Einbindung aller atypisch Beschäftigten in die Sozialversicherung: auch geringfügig Beschäftigte und freie DienstnehmerInnen sollen in die Pflichtversicherung miteingebunden werden und damit vollen sozialrechtlichen Schutz bekommen.

„Die Zahl der atypisch Beschäftigten steigt stetig an, der Großteil der Betroffenen sind Frauen, langfristig gesehen ist das eine Armutsfalle“, warnt Doris Pfeiffer in diesem Zusammenhang.

Man werde nicht locker lassen, wenn es darum gehe, Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern herzustellen. Man sei zwar froh über den großen Meilenstein, der mit der Einkommenstransparenz gelungen sei. “Wir werden uns aber nicht damit zufrieden geben, sondern darauf bestehen, dass andere notwendige Maßnahmen rasch angegangen werden“, betont Pfeiffer abschließend.

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