Braun gebrannt, mit einem kecken silbergrauen Bärtchen und siegessicherem Lächeln – so präsentierte sich Reinhart Gaugg am Donnerstag im Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS). Der ehemalige freiheitliche Sozialsprecher hat dort eine Klage gegen die FPÖ eingebracht, weil – so seine Behauptung – die damalige Parteiführung ihm für seinen politischen Abgang monatlich 10.000 Euro versprochen habe. In der ersten Verhandlungsrunde erhöhte er seine finanziellen Forderungen gleich ein Mal von 210.000 auf 242.500 Euro zuzüglich Zinsen.
Gaugg war “blau” mit dem Auto unterwegs
Gaugg war im August 2002 in seiner Kärntner Heimat in alkoholisiertem Zustand in eine Verkehrskontrolle geraten und seines Führerscheins verlustig gegangen. In weiterer Folge musste er sowohl sein Nationalrats-Mandat als auch seinen Posten als stellvertretender Generaldirektor der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) abgeben.
Gaugg bekam schon 115.000 Euro
Seiner Darstellung nach wurde ihm im Gegenzug von der damaligen FPÖ-Spitze in einer geheimen Unterhaltsvereinbarung zugesichert, man werde sich in finanzieller Hinsicht um ihn kümmern. Bis Anfang 2004 wurden Gaugg tatsächlich 115.000 Euro ausbezahlt.
Die Zahlungen sind unstrittig. Sie sind bei uns als Akontozahlungen für Honorarforderungen verbucht. Das heißt aber nicht, dass es so gewesen ist. Was die angeblichen Gegenleistungen waren, wissen wir nicht, sagte Johannes Hübner, der Anwalt der aktuellen FPÖ-Führung im ZRS. Die nunmehrige Partei-Führung habe das Problem, dass es dazu keine schriftlichen Unterlagen gibt.
Fax von Karl Schweitzer als “Beweis”
Reinhart Gaugg, der gegenüber den versammelten Journalisten zu seiner Klage nicht Stellung nehmen wollte, legte ein vom damaligen freiheitlichen Generalsekretär Karl Schweitzer stammendes Fax vor, auf dem sich die Worte Bestätigung Vereinbarung finden. Das Fax hat aber keinen weiteren Inhalt außer einem handschriftlichen Vermerk, der sicher nicht von Schweitzer stammt, meinte Hübner.
Riess-Passer gab ihr Einverständnis
Laut Gaugg soll der Inhalt dieser hingekritzelten Anmerkung mit Wissen der damaligen Parteichefin Susanne Riess-Passer zwischen ihm, dem ehemaligen Kärntner Landesparteisekretär und Bundesrat Helmut Prasch sowie einem Kabinettsmitglied von Ex-Sozialminister Herbert Haupt ausverhandelt und unterschrieben worden sein. Seine Verhandlungspartner hätten eine Abschlussvollmacht von Riess-Passer gehabt, stellte Gauggs Anwältin fest.
“Riess hätte so eine Zusage nie gemacht”
Der Rechtbeistand der Gegenseite betonte demgegenüber, eine Renten-Vereinbarung habe es nie gegeben. Frau Riess hätte so eine Zusage nie gemacht! Wenn das jemand gemacht hätte, würden diese Leute haften. Das wäre keine bestimmungsgemäße Verwendung von Parteigeldern, meinte Hübner. Sollte Gaugg wider Erwarten mit seiner Klage durchkommen, würde sich die FPÖ jedenfalls an den ehemaligen Parteigranden schadlos halten, deutete Hübner für diesen Fall weitere rechtliche Schritte an.
Gaugg-Sieg würde FPÖ teuer kommen
Falls Gaugg in dem Verfahren obsiegt, würde das die FPÖ teuer kommen: Ihm zufolge soll ihm die monatliche Finanzspritze bis zur Vollendung seines 60. Lebensjahres zugesichert worden sein. Das würde bedeuten, dass er bis zum Juli 2013 derart abgesichert wäre.
Verhandlung auf Ende September vertagt
So lange werden wir aber sicher nicht prozessieren, witzelte Richter Hans Sperl. Er vertagte die Verhandlung auf Ende September und will dann sämtliche an der angeblichen Abmachung Beteiligten bzw. davon Informierten als Zeugen einvernehmen. Eine Ladung erhalten demnach neben Riess-Passer die damaligen FPÖ-Spitzenpolitiker Peter Westenthaler, Herbert Scheibner und Herbert Haupt, der ehemalige Kärntner FPÖ-Obmann Martin Strutz sowie der freiheitliche Finanzreferent Detlev Neudeck. Für die Befragungen sind zwei Verhandlungstage vorgesehen.
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