Sie sei von ihrem Ehemann vergewaltigt worden. Das gab die 22-Jährige bei drei Einvernahmen vor der Polizei an. Erst danach gab die Mutter von drei Kindern bei der Polizei zu, den massivsten Vorwurf und andere Anschuldigungen erfunden zu haben.
Die geständige und arbeitslose Angeklagte wurde gestern für ihre Lügen am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 600 Euro verurteilt – 150 Tagessätze zu vier Euro. Dabei handelt es sich um eine Zusatzstrafe.
Der Schuldspruch erfolgte wegen des Verbrechens und der Vergehen der Verleumdung sowie der Vergehen der falschen Beweisaussage. Das Urteil, das die von Guntram Bickel verteidigte Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen für das Verbrechen der Verleumdung beträgt sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.
Ihre Verleumdungen rechtfertigte die Angeklagte damit, sie habe die von ihr begangene Kindesentziehung begründen müssen. Die unbescholtene Angeklagte wurde im Juni am Landesgericht wegen Kindesentziehung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen verurteilt. Diese Verurteilung war gestern bei der Strafbemessung zu berücksichtigen.
Die junge Mutter, die ihr Sorgerecht verloren hatte, war im strittigen Scheidungsverfahren mit ihren Kindern in Hotels nach Dornbirn und Lustenau geflüchtet. Sie sei vor ihrem gewalttätigen Ehemann und einem anderen Mann, der sie bedroht habe, geflohen, log die 22-Jährige bei ihren polizeilichen Einvernahmen.
Streit um Sorgerecht
Gestritten wurde im Scheidungsverfahren um das Sorgerecht für die Kinder. Mittlerweile ist die Frau geschieden. „Bei allem Verständnis für ihre schwierige Lebenssituation“, sagte Richter Richard Gschwenter, aber sie habe ihren damaligen Ehemann mehrmals zu Unrecht beschuldigt, das mit ein bis zehn Jahren Gefängnis bedrohte Verbrechen der Vergewaltigung begangen zu haben.
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