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Gastwirten ist Gewerbeordnung "wurscht"

Im Kampf gegen die so genannten "Alkopops" wird der Ruf nach neuen, restriktiven Gesetzen immer lauter. Aber auch die geltenden Gesetze werden kaum eingehalten.

Wie sieht es mit der Einhaltung bereits bestehender Vorschriften hinsichtlich des Ausschanks alkoholischer und alkoholfreier Getränke aus? Nicht wesentlich besser als im Vorjahr, als bei einem AK-Test von rund 100 geprüften Gaststätten 73 Betriebe die gewerberechtlichen Vorschriften nicht eingehalten hatten. Das ergab jetzt ein Nachtest der AK Vorarlberg.

Die Vorschriften der Gewerbeordnung hinsichtlich des Ausschanks von alkoholischen Getränken und Durstlöschern werden nach wie vor nicht eingehalten. Nur gerade 15 Prozent der im letzten Jahr beanstandeten und nun noch einmal kontrollierten Gaststätten halten jetzt alle diesbezüglichen Vorschriften ein. Effektive Kontrollen seitens der Behörden scheint es also nicht zu geben.

Die Gewerbeordnung sieht Maßnahmen vor, die verhindern sollen, dass aufgrund der Preisstruktur der Getränke doch eher Alkoholika konsumiert werden. So sind Gastwirte verpflichtet, auf Verlangen auch kalte alkoholfreie Getränke auszuschenken, davon müssen zwei zu einem nicht höheren Preis als das am billigsten angebotene alkoholische Getränk (ausgenommen Obstwein) ausgeschenkt und besonders gekennzeichnet werden. Zudem müssen Getränkekarten in ausreichender Menge vorhanden und die angebotenen Getränke mit Preis- und Mengenangabe versehen sein.

Es sei dahingestellt, ob mit Vorschriften dieser Art eine Verbesserung der Situation des zunehmenden Alkoholkonsums von Jugendlichen in Gasthäusern erzielt werden kann. Wenn sie aber erst gar nicht eingehalten werden, wird mit Sicherheit kein Effekt erzielt.

Die Ergebnisse im Einzelnen

  • Hinsichtlich der Einhaltung aller Vorschriften sieht es nach wie vor düster aus. 85 Prozent (62 von 73) der untersuchten Betriebe schaffen die Vorgaben des Gesetzgebers nicht.
  • Nur geringfügig besser sieht es mit dem preislich alternativen Angebot an „Durstlöschern“ aus. Waren es 2003 noch 17 Prozent, so sind es heuer nach wie vor noch 14 Prozent, die keinen Durstlöscher mindestens so billig wie das billigste alkoholische Getränk anbieten. Auch die Preisunterschiede (billigstes alkoholisches Getränk zu Durstlöscher) sind nach wie vor hoch und schwanken zwischen 0 und 57 Prozent (2003: 75 Prozent).
  • Etwas verbessert hat sich die Disziplin in der Einhaltung der Preisauszeichnungsvorschriften. Im Vergleich zum Vorjahr (23 Prozent) sind es aber immer noch 18 Prozent, die entweder keine Getränkekarten vorweisen können oder die Preisauszeichnung an sich nicht korrekt gestalten.
  • Unverändert schlecht steht es um die Kennzeichnung der zumindest zwei nicht alkoholischen Getränke, die nicht teurer als das billigste alkoholische Getränk sein dürfen. Bei fast drei Viertel aller Getränkekarten fehlt eine solche Kennzeichnung.

Übrigens: Theoretisch würde ein Verstoß gegen diese Vorschriften Strafen bis zu 1090 Euro vorsehen. Angesichts der vorliegenden Zahlen scheinen solche Strafen jedoch kaum einmal verhängt zu werden …

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