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Gastro-Rauchverbot: In Vorarlberg wird nur nach Anzeigen kontrolliert

©VOL.AT/Mayer, VOL.AT/Rauch
Ab 1. November gilt in der Gastronomie das ausnahmslose Rauchverbot. Doch wie wird eigentlich kontrolliert, ob sich alle daran halten? VOL.AT hat sich umgehört.
Vorarlberg: Genug private Sheriffs
Rauchverbot: Ärger bei Wirten

Diesen Freitag tritt das ausnahmslose Rauchverbot in Österreichs Gastronomie in Kraft. Nun stellt sich die Frage, wie dieses auch kontrolliert werden kann. In den Bundesländer gibt es unterschiedlichste Ansätze. Während in Wien mit In-Kraft-Treten des Gesetzes vom Marktamt verstärkt kontrolliert wird und für die Rauchsheriffs Kosten von bis zu 24.000 Euro pro Tag anfallen, will man in Oberösterreich vorerst keine Schwerpunktkontrollen durchführen sondern auf Anzeigen warten.

Doch wie ist die Lage in Vorarlberg?

Von Seiten der Polizei wird es keine Kontrollen geben: "Es gibt Kontrollorgane vom Bundesministerium für Gesundheit, die das kontrollieren und die Polizei wird allenfalls diese Kontrollorgane begleiten - zur Sicherheit", erklärt Polizeipressesprecher Horst Spitzhofer gegenüber VOL.AT.

Keine aktiven Kontrollen

Um alle Fragen zum Rauchverbot vollständig zu klären, stellte VOL.AT eine Anfrage an alle Bezirkshauptmannschaften. Diese leiteten die Anfrage an das Land weiter, dessen Abteilung Gesundheit und Sport als koordinierende Stelle dient. Grundsätzlich gibt es das Gesetz schon lange, durch die Änderung fallen lediglich mit 31. Oktober die bisherigen Raucherbereiche weg. "Zuständige Verwaltungsstrafbehörde ist die jeweilige Bezirkshauptmannschaft", so das offizielle Statement. "Das TNRSG (Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz) sieht aber keine routinemäßigen Kontrollen zur Einhaltung der Nichtraucherschutzbestimmungen vor", so die Erklärung. "Die Bezirkshauptmannschaft als zuständige Verwaltungsstrafbehörde wird daher nur aufgrund von Meldungen, Beschwerden, Anzeigen etc über die Nichteinhaltung des Nichtraucherschutzes tätig."

BHs als Verwaltungsstrafbehörden

Spezielle Kontrollorgane, die überprüfen, ob das Rauchverbot eingehalten wird, gibt es in Vorarlberg nicht: "Im Falle einer Beschwerde oder Anzeige erfolgt eine Überprüfung des Sachverhalts vor Ort durch ein Erhebungsorgan der Bezirkshauptmannschaft. Wenn sich dabei der Verdacht auf eine Übertretung nach dem TNRSG bestätigt, wird ein entsprechendes Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet." Im Zuge dieses Verfahrens habe der Beschuldigte dann Gelegenheit, zum Sachverhalt Stellung zu beziehen und eine Rechtfertigung abzugeben. Übrigens: Auch wenn bei einer routinemäßigen Kontrolle der Lebensmittelaufsicht oder Gewerbebehörde ein Verdacht auf Verstoß gegen das Rauchverbot besteht, wird die zuständige BH verständigt und tritt in Aktion.

Das Rauchverbot bringt ab 1. November einige Änderungen. Quelle: APA

Bis zu 1.000 Euro Strafe

Doch wie sieht es in Vorarlberg in punkto Strafen aus? "Die Inhaberinnen bzw Inhaber von Gastronomiebetrieben haben für die Einhaltung des Rauchverbotes und der Kennzeichnungspflicht Sorge zu tragen", erklärt das Landes. Verstöße gegen das gesetzliche Rauchverbot dürfen nicht geduldet und eine Missachtung z.B. durch Aufstellen von Aschenbechern nicht unterstützt werden. Wer gegen diese Verpflichtung verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 2.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 10.000 Euro zu bestrafen. Wer an einem Ort, an dem Rauchverbot bestehe, rauche, begehe eine Verwaltungsübertretung. Diese ist mit Geldstrafe bis zu 100 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 1.000 Euro zu bestrafen.

Das sagen Wirte zum Rauchverbot

Das Rauchverbot stößt bei Gastronomen in ganz Österreich auf Widerstand. VOL.AT sprach im Vorfeld mit zwei Ländle-Wirten: Sowohl der Betreiber einer Shisha-Bar, als auch ein Gastronom, der mehrere Bars und Restaurants betreibt, sehen im Verbot eine Gefahr für ihr Geschäft. Inbesondere für Shisha-Bars könnte die Neuerung einen Verlust der Geschäftsgrundlage und somit ein Aus bedeuten.

(Red.)

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