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Gast in Tabledancebar um 2000 Euro betrogen

Vom Anklagevorwurf des Betrugs wurde die von German Bertsch verteidigte Angeklagte aber am Landesgericht Feldkirch freigesprochen.
Vom Anklagevorwurf des Betrugs wurde die von German Bertsch verteidigte Angeklagte aber am Landesgericht Feldkirch freigesprochen. ©dpa
Feldkirch - Freispruch für Nachtlokalbetreiberin: kein Nachweis für Kreditkartenbetrug.

Um 2020 Euro betrogen hat die Betreiberin der Tabledancebar im Walgau am 13. Oktober 2012 ihren Gast. Dieser Ansicht ist die Staatsanwaltschaft Feldkirch. Demnach soll sie mit der Kreditkarte des 27-jährigen Deutschen Rechnungen für zusätzliche Champagnerflaschen beglichen haben, die er gar nicht mehr bestellt habe.

Vom Anklagevorwurf des Betrugs wurde die von German Bertsch verteidigte Angeklagte aber am Landesgericht Feldkirch freigesprochen. Der Gast habe zumindest sechs Champagnerflaschen bestellt und seines Alkoholkonsums wegen nur noch „eine punktuelle Erinnerung“ an den Abend in der Erotikbar, sagte Richter Peter Mück in der Urteilsbegründung. Sollte es tatsächlich zu Malversationen mit seiner Kreditkarte gekommen sein, „kann ihr nicht unterstellt werden“, dass sie die Täterin war. Dafür kämen auch andere Damen in Frage.

Verurteilt wurde die dazu geständige Rumänin wegen betrügerischer Krida und Urkundenfälschung. Die unbescholtene 44-Jährige kam dafür mit einer teilbedingten Geldstrafe von 1440 Euro davon – 360 Tagessätze zu je vier Euro. Davon beträgt der unbedingte Teil 770 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sie hat ein gepfändetes Auto um 5000 Euro verkauft und damit Gläubiger betrogen. Zudem hat die Frau mit einer gefälschten Vollmacht des Vorbesitzers eine Kfz-Zulassung erlangt.

Anhängig ist gegen die Rumänin am Landesgericht ein Strafverfahren wegen versuchter schwerer Nötigung. Dabei wird der Angeklagten zur Last gelegt, sie habe zusammen mit zwei Landsleuten eine 22-jährige Rumänin in Vorarlberg zur Prostitution­ zu zwingen versucht. Der Strafprozess wurde am 13. Juni 2013 vertagt. Die Beschuldigte bestreitet den Anklagevorwurf.

Eingestellt wurde dazu das Strafverfahren gegen einen Vorarlberger Immobilienmakler. Ermittelt worden war gegen ihn wegen des Verdachts des Menschenhandels und der Vergewaltigung.

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