Entgegen der Rechtsauffassung des Tierschutzexperten Christoph Maisack sind die Amtstierärzte laut Landesrat Christian Gantner nicht verpflichtet, bei der Abfertigung von Tiertransporten den im TRACES-Zeugnis angegebenen Bestimmungsort zu verifizieren. Dies sei Angelegenheit der Veterinärbehörde des Bestimmunglandes. Das habe das zuständige Gesundheitsministerium in Wien bestätigt.
Laut einer rechtlichen und fachlichen Überprüfung durch die berührten Fachabteilungen im Amt der Vorarlberger Landesregierung müssen Vorarlberger Amtstierärzte lediglich einzelne tierbezogene Parameter überprüfen und die Tiere aus seuchenhygienischer Sicht beurteilen.
(red)
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