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GAK: Rekurs zurückgewiesen

Österreichs Fußball drohen weiterhin Sanktionen durch die FIFA. Die Einstweilige Verfügung (EV) des insolventen GAK gegen den Abzug von 28 Punkten in der Tabelle wegen diverser Verstöße bleibt vorerst aufrecht.

Die “Causa GAK” ist noch immer nicht ausgestanden. Wie GAK-Masseverwalter Norbert Scherbaum am Donnerstag bekannt gab, hat das Landesgericht durch die zuständige Richterin Andrea Altinger den Rekurs-Antrag der Bundesliga gegen die EV zurückgewiesen. “Auch wenn der Rechtsstandpunkt des Masseverwalters somit im Verfahren über den Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung vollinhaltlich bestätigt wurde, ändert dies nichts daran, dass der Masseverwalter die Gespräche mit der Fußball-Bundesliga und dem ÖFB fortsetzen wird, um eine für alle Beteiligten zufrieden stellende Lösung zu erzielen”, hieß es zum Abschluss in einer Aussendung von Scherbaum.

Die Bundesliga hatte zuvor vom GAK bzw. Scherbaum gefordert, die “Klage und die Einstweilige Verfügung unter Anspruchsverzicht” zurückzuziehen. Der Verein hatte erklärt, den Abzug aller 28 Punkte zu akzeptieren und in der Red Zac Erste Liga einen Neustart anzustreben. Nachdem die Grazer den Punkteabzug per Einstweiliger Verfügung angefochten hatte, waren zu den rund 25,6 Mio. Euro unbedingten Forderungen auch ca. 25,6 Mio. Euro bedingter Forderungen von ÖFB und acht Vereinen angemeldet worden. Mit der Ankündigung, den Punkteabzug zu akzeptieren, hatten die Grazer gehofft, den am 19. April angestrebten Zwangsausgleich durchzubringen. Allerdings war der Liga die Ankündigung zu wenig, sie forderte handfeste Garantien.

Österreich droht bei Nicht-Umsetzung des von der FIFA geforderten Abzugs von sechs Punkten im “Fall Kimoni” wegen ausstehender Forderungen ein Ausschluss aus dem internationalen Fußball.

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