Diese erzielten Einigungen seien ein wichtiger Schritt, so die ÖVP-Abgeordnete.
Es müsse gerade bei Vergehen an Kindern egal welchen Alters eine klare Linie geben, betont Juen. “Solche Verbrechen sind in keiner Weise tragbar; das muss sich auch in Gesetzgebung und Rechtssprechung niederschlagen.”
Durch den für 23. Jänner 2008 angepeilten Gesetzesbeschluss wird die Möglichkeit geschaffen, dass das Gericht ein Berufsverbot für Sexualstraftäter aussprechen kann. Unter bestimmten Voraussetzungen insbesondere im Hinblick auf besonders schwere Delikte soll das Gericht sogar verpflichtet werden, ein solches Berufsverbot zu verhängen. Auch soll das Gericht über eine Verlängerung der Tilgungsfrist entscheiden.
Juen fordert die Minister nun auf, auch den zweiten Schritt zu setzen. So müsse nun eine rasche Umsetzung der Sexualstraftäterdatei erfolgen. “Gerade bei Bewerbungen um Posten, bei denen es um Arbeit mit Kindern und Jugendlichen geht, muss ein Abgleich mit der Datenbank passieren. Denn dass der Opferschutz hier höchste Priorität hat, steht außer Frage,” so die ÖVP-Abgeordnete abschließend.
Quelle: ÖVP Vorarlberg
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