Das Höchstgericht hat laut einem Bericht der “Presse” vom Montag die Entscheidungen des Handelsgerichts Wien sowie des Oberlandesgerichts (OLG) Wien bestätigt, wonach die Aussagen von Naske über Gabalier in einem Interview durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind.
Aussagen von Naske sind zulässig
Naskes Aussage, er hätte Gabalier im Konzerthaus nicht auftreten lassen, denn man müsse wissen, wer Gabalier sei und wofür er stehe, und das Konzerthaus treffe auch gesellschafts- und kulturpolitische Aussagen, seien zulässig. Der OGH hat laut dem Bericht erneut bestimmte Aussagen des Sängers in Erinnerung gerufen, der etwa vom “Gender-Wahnsinn” gesprochen oder die Bundeshymne beim Grand Prix von Spielberg im Jahr 2014 in der alten Version ohne Töchter gesungen habe.
Gabalier hat “höheren Grad an Toleranz zu zeigen”
“Aufgrund dieser Aussagen hat der Kläger aber – durchaus im Sinne der Rechtsprechung zu Äußerungen von Politikern in Ausübung ihres öffentlichen Amts – einen höheren Grad an Toleranz zu zeigen, hat er damit doch selbst öffentliche Äußerungen getätigt, die geeignet sind, Kritik auf sich zu ziehen”, beschieden die Richter.
(APA)
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