Die Hälfte muss der Mann zahlen, der Rest wurde auf Bewährung nachgesehen. Der damals 18-Jährige hatte im Sommer 2013 in Bludenz im Bereich des Bahnhofes eine 26-jährige Fußgängerin im Bereich des Schutzweges übersehen. Die Frau erlitt schwere Schädelverletzungen, einen Schlüsselbeinbruch und Prellungen. Nun war die Frage, ob der Forstarbeiter auffallend sorglos mit seinem Traktor unterwegs war.
Durch Handverletzung eingeschränkt
Abgelenkt durch eine Schülergruppe übersah der Lenker schlichtweg die Fußgängerin, das räumt er auch ein. Dass er beim Unfall seinen rechten Arm wegen einer Verletzung an der Hand am Körper fixiert hatte und deshalb quasi „einhändig“ unterwegs war, gereichte ihm ebenfalls zum Nachteil. Lange wurde diskutiert, ob dies überhaupt etwas mit dem Unfall zu tun hatte, denn für ein Auslenken war es ohnedies zu spät.
Das Gericht war allerdings überzeugt, dass eine derartige körperliche Beeinträchtigung auch die Aufmerksamkeit schmälert, weshalb der Mann verurteilt wurde. Auch der Gerichtsmediziner sieht in einer solchen Beeinträchtigung eine „absolute Fahruntauglichkeit“. Ein Mitverschulden der Fußgängerin, die schräg die Straße querte, wurde allerdings mit einbezogen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (VOL.AT/Christiane Eckert)
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