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Fußgänger getötet: Pkw-Lenker bestraft

Für einen tödlichen Unfall in Mellau wurde ein Pkw-Lenker aus Dänemark mitverantwortlich gemacht.
Für einen tödlichen Unfall in Mellau wurde ein Pkw-Lenker aus Dänemark mitverantwortlich gemacht. ©APA
21-Jähriger überfahren, der in Mellau auf Schutzweg lag: Geldstrafe für 50-jährigen Pkw-Lenker wegen fahrlässiger Tötung.
Tödlicher Unfall in Mellau

Von Seff Dünser/NEUE

Der 21-jährige Bregenzerwälder lag aus ungeklärten Gründen am 17. Februar 2018 in Mellau auf der Landesstraße 200 auf einem beleuchteten Schutzweg. Der Fußgänger wurde gegen 4.30 Uhr vom Auto eines talauswärts fahrenden Urlaubers aus Dänemark erfasst und nach den gerichtlichen Feststellungen 58 Meter weit mitgeschleift. Der 21-Jährige erlag den bei dem Verkehrsunfall erlittenen Verletzungen.

Mitverantwortlich

Für den Tod des Fußgängers wurde der angeklagte Autofahrer strafrechtlich mitverantwortlich gemacht. Wegen des Vergehens der fahrlässigen Tötung wurde der 50-jährige Angeklagte gestern am Bezirksgericht Bezau zu einer teilbedingten Geldstrafe von 2200 Euro (200 Tagessätze zu je 11 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 1100 Euro. Weitere 1100 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte sei unaufmerksam gefahren und habe zu spät reagiert, sagte Richterin Claudia Feiertag in ihrer Urteilsbegründung. Er habe das Tempolimit von 60 Stundenkilometern nicht überschritten, aber die Geschwindigkeit seines Fahrzeugs nicht den herrschenden Verhältnissen angepasst. Bei leichtem Nebel und Dunkelheit sei die Fahrbahn nass gewesen.

Gutachten

Die Strafrichterin stützte sich bei ihrem Urteil auf das Gutachten des verkehrstechnischen Sachverständigen Christian Wolf. Der vom Gericht beauftragte Experte sagte, wenn der mit Fernlicht fahrende Pkw-Lenker aufmerksamer gewesen wäre, hätte er rechtzeitig vor dem auf dem gut ausgeleuchteten Schutzweg liegenden, dunkel gekleideten Fußgänger abbremsen können.

Der angeklagte Däne hat die Gerichtsladung erhalten, ist jedoch zur gestrigen Verhandlung nicht erschienen. Richterin Feiertag verhandelte in seiner Abwesenheit. Mildernd wurde gewertet, dass er unbescholten und geständig war.

(NEUE)

Die aktuelle Augabe der “NEUE” lesen Sie hier.

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