Die technischen und vollzuglichen Voraussetzungen seien als gegeben befunden worden, so Schmiedbauer zur APA. “Es hat keinen Promi-Bonus gegeben, sondern eine sachgemäße Prüfung des Antrags.” Der Strafantritt sei voraussichtlich im September.
Kartnig muss 5,5 Millionen aufbringen
Anwalt Roland Kier war von der Entscheidung Mittwochvormittag noch nicht informiert worden: “Ich gehe aber davon aus, dass die Voraussetzungen erfüllt wurden.” Noch offen ist, ob und wie Kartnig die Geldstrafe von 5,5 Mio. Euro aufbringen wird. Gelingt ihm das nicht, erfolgt eine Exekution und, so diese nicht erfolgreich ist, die Verhängung einer Ersatzfreiheitsstrafe von voraussichtlich abermals 15 Monaten. Für den Fall, dass ein Teilbetrag von rund 2 Mio. Euro erlegt und damit die Ersatzarreststrafe auf neun Monate reduziert werden kann, gäbe es die Möglichkeit, eben diese Reststrafe in Form von gemeinnützigen Leistungen abzuleisten. “Aber darüber reden wir jetzt noch nicht”, so Anwalt Kier.k
Strafe könnte sich noch erhöhen
Außerdem muss ein Teil des Prozesses – dabei geht es um falsche Angaben über den Kartenverkauf gegenüber den Fußballverbänden – wiederholt werden, weshalb sich die Strafe noch erhöhen könnte.
(APA)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.